Wegen Verletzungsgefahr - Abstand halten auf dem Sportplatz
Wie weit muss ein Geländer von der Seitenlinie entfernt sein? Nach einem Vorfall im Fußballkreis Zugspitze überarbeitet der bayrische Verband seinen Sicherheitshinweis.
Bei einem Fußballspiel im Kreis Zugspitze kam es zu einem folgenschweren Zweikampf. An der Seitenlinie stürzte ein Spieler, prallte gegen das Geländer kurz hinter der Spielfeldbegrenzung und musste ausgewechselt werden. Dabei verletzte er sich nicht so sehr an der Bande, als vielmehr wegen des Pflasters, das zwischen Bande und Rasen verlegt wurde. Das wirft die Frage auf: Wie weit muss eigentlich die Bande von der Außenlinie entfernt sein? Und wie breit muss eigentlich der Rasenstreifen entlang des Spielfeldes sein?
Der Sicherheitshinweis auf der Seite des Bayerischen Fußballverbands (BFV) dazu lässt Funktionäre aufhorchen: „Zusammenfassend kann man folgendes feststellen: Der Sicherheitsabstand (Sicherheitszone) von einem Meter an der Längsseite und zwei Metern an der Stirnseite sind einzuhalten. Die Sicherheitszone muss aus demselben Belag wie das Spielfeld bestehen. Ferner ist noch ein zusätzlicher hindernisfreier Raum einzuhalten. Die Mindestmaße betragen einen Meter an der Längsseite und zwei Meter an der Stirnseite, wenn möglich sollte er aber zwei Meter an der Längsseite und drei Meter an der Stirnseite betragen. „Dieser Raum kann auch einen anderen Belag haben“, ist dort zu lesen.
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