Augustinum: Muss Dießen die Grunderwerbsteuer zurückbezahlen?
Plus Der 2012 vereinbarte Verkauf des Dießener Augustinum-Wohnstifts ist nichtig. Nun stellt sich die Frage, welche steuerlichen Folgen dies für den Markt Dießen hat.
Per Gerichtsbeschluss wurde jetzt auch der 2012 vereinbarte Verkauf des Dießener Augustinum-Wohnstifts für nichtig erklärt. Darüber hat vor wenigen Tagen die Augustinum-Gruppe informiert. Damit ist nie ein Verkauf der Dießener Immobilien zustande gekommen. Das könnte nun auch finanzielle Folgen für die Marktgemeinde Dießen haben. Es geht dabei um die Grunderwerbsteuer.
Diese war in Dießen im Jahr des Augustinum-Verkaufs – 2012 – besonders kräftig gesprudelt. Im Jahresbericht der Verwaltung war damals davon die Rede, dass statt der Haushalt veranschlagten 210.000 Euro an Grunderwerbssteuer 517.000 Euro eingegangen waren. Auf Nachfrage unserer Redaktion sprach der damalige Bürgermeister Herbert Kirsch von einem "Einmaleffekt", der zu dieser Mehreinnahme geführt habe. Was sich hinter diesem Einmaleffekt verbarg, machte dann der Geschäftsbericht der Augustinum-Gruppe Anfang 2013 öffentlich: Darin wurde vermeldet, dass der Konzern einen Teil seiner Seniorenresidenzen verkauft hat – auch das Wohnstift mit 340 Appartements in Dießen. Bei der Transaktion handelte es sich "Sale-&-Lease-Back"-Modell. Dabei werden Immobilien an Investoren verkauft, um Finanzmittel zu erhalten, die verkauften Immobilien werden dabei langfristig zurückgemietet, bei den Augustinum-Liegenschaften waren 30 Jahre vereinbart.
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