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  2. Augsburg: Aufregung um Kahnfahrt: Wirt holt sich juristische Hilfe

Augsburg
17.03.2023

Aufregung um Kahnfahrt: Wirt holt sich juristische Hilfe

Wird zumindest die Außengastronomie und der Bootsverleih an der Augsburger Kahnfahrt Anfang April starten? Für Betreiber Bela Balogh steht es noch nicht fest.
Foto: Michael Hochgemuth

Plus Betreiber Bela Balogh soll einen Antrag stellen, um die Außengastronomie an der Kahnfahrt eröffnen zu können. Der 53-Jährige will sich juristischen Beistand holen.

Die Wirtschaft der Kahnfahrt wird nach der Sommersaison abgerissen. Bei der Stadt will man aber eine dauerhafte Lösung für die Einrichtung erarbeiten. Die Planungen sollen mit hoher Priorität durchgeführt werden, heißt es aus dem Liegenschafts- und Wirtschaftsreferat. Die Stadt bietet Betreiber Bela Balogh auch eine Zwischenlösung für die Sommersaison an. Doch Balogh will sich erst juristischen Beistand holen. Er sagt, er habe das Vertrauen in die Stadt als Verpächterin verloren. 

Die Diskussion um die traditionsreiche Augsburger Kahnfahrt, die Teile der Opposition als eine "Behördenposse" bezeichnen, erregt weiterhin die Gemüter. Am Freitag bleiben Passanten an der Bert-Brecht-Straße stehen, blicken über das Wasser des Stadtgrabens zur Kahnfahrt. "Hoffentlich geht es dort weiter", meint ein Spaziergänger. Damit der Sommerbetrieb gewährleistet ist, soll Wirt Bela Balogh, wie er unserer Redaktion mitteilt, nun einen Antrag an die Stadt stellen. 

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.03.2023

Also irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
Der Pächter oder vielmehr seine Eltern haben ohne Genehmigung einen Gebäude gebaut, welches jetzt abgerissen werden soll weil es Auflagen nicht erfüllt. Die Stadt erledigt diesen Abriss auf eigene Kosten und der Pächter jammert bei der Zeitung rum, dass sich 60 Gäste nicht lohnen.
Nebenbei scheint er eine richtig guten Vertrag mit niedriger Pacht zu haben, ist aber nur noch bereit mit Anwälten eine neue Unterschrift zu leisten weil er kein Vertrauen mehr in die Stadt hat. Aber arbeiten möchte er dennoch mit der Stadt, obwohl er kein Vertrauen hat und sich 60 Gäste ja nicht lohnen.

Also ich verstehe es nicht, der Pächter hat doch keinen Grund zum jammern und wenn doch kann er doch was anderes pachten.

18.03.2023

Michael K., es ist dem Zeitgeist geschuldet, jede Entscheidung oder Maßnahme der "Obrigkeit" nicht nur kritisch zu hinterfragen, sondern diese einfach mal so abzulehnen, aggressiv anzugreifen oder sogar lächerlich zu machen.
Der angeblich mündige Bürger, weiß zwar wenig, ist aber dafür umso überzeugter davon, dass andere doof sind, insbesondere natürlich die Politik, die Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen. Dass er sich mit dieser Haltung letztlich selbst schadet, begreift er nicht, sucht die Schuld aber sicher zuletzt bei sich, wenn irgendwann niemand mehr Lust hat, sich um seinen Mist zu kümmern.

18.03.2023

Das kann einem Beamten - so schrieben Sie doch unlängst - natürlich nicht gefallen, dass der Zeitgeist in Person des sich nur mündig fühlenden Bürgers nicht so spurt, wie es die Behörden gerne hätten. Beispielsweise, dass ein Pächter den Abriss eines einsturzgefährdeten Gebäudes das der Stadt gehört bezahlen soll. Oder dass er sich wundert, wie es sein kann, dass an einer beliebten Lokalität, die jeder Augsburger kennt und die turnusmäßig überprüft wurde, seit Jahrzehnten ein zweiter Fluchtweg fehlt obwohl der Gastraum lang und schmal und voller Holzteile war.

Und dass die Presse es wagt so einen Fall aufzugreifen, das geht natürlich erst recht nicht. Das grenzt ja schon an Majestätsbeleidigung. Wer soll denn da noch arbeiten wollen... Entsprechende Einschüchterungskommentare wurden bereits abgesetzt.

18.03.2023

Maja S.
Ich verstehe Ihren Kommentar nicht. Tatsächlich verstehe ich das ganze Gezeter um das Thema nicht.
Die Stadt bzw. die zuständige Behörde hat aus Gründen, die nur der zuständige Sachbearbeiter kennt etwas versäumt anzukreiden und dies wird jetzt nachgeholt. Dies muss doch die Stadt machen und ich sehe da keine Verfehlung. Die Stadt hat sich bereiterklärt das besagte Gebäude abzureißen und neu zu bauen ( glaube ich ), obwohl doch die Familie dieses Gebäude ohne Genehmigung gebaut hat. Also ich finde da gibt es noch nichts zu bemängeln.

Ich verstehe das ganze Problem nicht. Ich kann aber auch nur das beurteilen was die Presse wiedergibt. Und anhand von dem, würde ich als Eigentümer den Pachtvertrag nicht verlängern. Das Verhältnis ist ja schon von Seiten des Pächtern zur Stadt beschäftigt und von Seiten der Stadt dürfte es jetzt auch nicht besser aussehen.

Ich sehe wirklich nicht wo sich die Stadt falsch verhält.
Auch verstehe ich nicht, warum Sie mich jetzt etwas fester angehen. Ich habe lediglich das geschrieben was die AZ wiedergegeben hat und ich dies nicht verstehe.

19.03.2023

Herr K, das war keine Antwort an Sie, sondern an Herrn L. das hätte ich besser mit "@" kenntlich gemacht, ich dachte, da ich die Formulierungen Zeitgeist aufgriff, wäre das klar.

Zu Ihren Ausführungen: Herr Krog hat das in seinem Kommentar "Debakel um die Kahnfahrt" eigentlich klar zum Ausdruck gebracht. Es geht nicht um die Maßnahmen, die die Stadt nun zur Herstellung von Sicherheit und Ordnung treffen muss. Für ein Gebäude, das einsturzgefährdet ist, muss die Nutzung untersagt und wenn es nicht zu retten ist auch der Abbruch angeordnet werden. Für eine weitere Nutzung der beliebten Ausflugsgaststätte muss ein zweiter Fluchtweg gefunden werden. Das ist gar nicht strittig und wird nicht kritisiert. Kritisiert wird, dass das Problem seit letzten Sommer bekannt ist und seit letztem Sommer nichts geschah. Evtl. auch der Pächter im Unklaren darüber gelassen wurde, wie es denn nun weitergehe.

Dabei kann nicht außer Betracht bleiben, wer nun für den Schwarzbau rechtlich zuständig ist, auch wenn ihn Vorgängerpächter ohne bauaufsichtliche Genehmigung errichtet haben. Gebäude werden üblicherweise Teil des Grundstücks, so das nicht explizit ausgeschlossen ist. Die Stadt hat insofern von den Bauten gewusst als sie (so war es zu lesen) schon einmal einen Stützpfeiler eingezogen hat und darüber hinaus im Pachtvertrag von 2015 die Gebäude mitverpachtet hat. Damit war sie nach meinem Verständnis für den Unterhalt und die Sicherheit zuständig unabhängig davon, wer die Gebäude ursprünglich und vllt. unfachmännisch errichtet hat und vor allem ist damit der Abriss ihre Sache und keine milde Tat.

Sie hat das aber auf den Pächter abwälzen wollen, weil ja seine Familie... dafür könne er dann im Sommer im reduzierten Ausmaß Außengastronomie betreiben. Das klingt schon sehr ungut, weil hier zwei Dinge miteinander gekoppelt werden, die nichts miteinander zu tun haben. Wenn die Möglichkeit besteht, dass im Sommer noch Außengastronomie betrieben wird - und natürlich muss der Pächter schauen, ob sich das für ihn noch rechnet - dann hat er ggf. einen Rechtsanspruch darauf und nicht nur, wenn er sich bereit erklärt die Kosten des Abrisses für die Stadt zu tragen.

Nebenbei sei daran erinnert, dass wir die letzten drei Jahre eine Pandemie hatten, die den Gastwirten, wie eigentlich bekannt ist, ziemlich zusetzte. Darauf zu setzen oder gar zu fordern, dass ein Wirt noch große finanzielle Reserven hat, die er mal eben für die Beseitigung seiner Existenzgrundlage aufbringen kann halte ich für gewagt.

19.03.2023

Maja S.
Ah okay, ich war schon etwas verwundert.

Gut aber letztendlich muss der Bau weg und man kennt nur die Aussage vom Pächter weil sich die Stadt dazu, wie Wolfgang L plausibel erklären konnte, nicht äußern wird/darf. Aber ich finde dennoch den Weg, welchen der Pächter jetzt über die Medien geht nicht unbedingt hilfreich. Die Stadt hat ja schon eingelenkt was den Abriss angeht und nun, so finde ich, sollte doch eine gute Lösung für beide zu finden sein.

Aber wie schon erwähnt, habe ich nicht mich nicht mit dem Thema beschäftigt. Befremdend sind mir die zwei Artikel vorgekommen. Wenn es so ist wie Sie geschrieben haben, dann ist wahrscheinlich keiner der böse bzw trägt die Schuld.

18.03.2023

Das Ganze hat ein ziemliches Geschmäckle, weil wir wissen, zu welchen Machenschaften die Leute von der CSU fähig sind. Diesen Menschen kann man einfach nicht über den Weg trauen.

18.03.2023

Fakt dürfte auch sein, dass die Stadt nach §94 Abs. 1 BGB Eigentümerin des Gebäudes geworden ist, das ohne Genehmigung auf ihrem Grund und Boden errichtet wurde. Dass sie von diesem Kenntnis hatte, ist durch den Pachtvertrag von 2015 festgehalten, in dem sie sich offenbar genau in dieser Rolle sieht, denn sie hat die Gebäude in diesen mit aufgenommen (und so wie zu lesen war ja auch mal einen Stützpfeiler eingebracht).

Damit ergib sich doch folgende Situation: Die Stadt verpachtete 2015 ihr Objekt 'Kahnfahrt' an Herr Bela Balogh, der zwar Sohn der Vorgängerpächter (und Errichter des Schwarzbaus) ist, aber nicht für das Handeln dieses zur Verantwortung gezogen werden kann, auch wenn das im Argumentationssinn derjenigen liegt, die die Stadt finanziell gerne völlig außer obligo sehen möchten.

Wenn also ein Abriss unumgänglich ist, wird das schon die Stadt tragen müssen - ob sie (noch) Schadensersatzansprüche an die Errichter hat und geltend machen kann, wäre zu klären.

Der jetzige Pächter dagegen hat Anspruch auf die Nutzung aus dem Pachtvertrag und die Fruchtziehung daraus. Wenn ihm die Nutzung untersagt wird, weil das Pachtwesen baufällig ist, dann stellt sich die Frage nach dem Schadensersatz analog einer Mietsache, die nicht nutzbar ist.

Bezüglich der geringen Pacht (da drängen sich Vergleich zum Höhmannhaus auf) könnte eine Rolle gespielt haben, dass das Beheizen der Gaststätte vermutlich sehr hohe Kosten verursachte. Außer der Pacht hatte die Stadt Einnahmen aus der anfallenden Gewerbesteuer. Die war bei einer ganzjährigen Nutzung, die erst durch die Errichtung des Gebäudes möglich wurde (und auf eigene Kosten der ehemaligen Pächter erfolgte) natürlich deutlich höher als bei reinem Sommerbetrieb ohne Überdachung bzw. Einhausung.

Dann bleibt noch die Problematik zweiter Fluchtweg. Die Gaststätte brauchte ja eine gaststättenrechtliche Genehmigung. Spielte da ein solcher nie eine Rolle? Ab wann wurde dieser Thema (durch beispielsweise verschärfte feuerpolizeiliche Vorschriften - erinnert sei auch ans Stadttheater)? Tatsächlich erst letztes Jahr bei einer 'turnusmäßigen' Kontrolle?

18.03.2023

Jetzt wissen wir endlich auch, wo sich die Pächterfamilie juristischen Beistand holen kann, nämlich bei der bekennenden Juristin Maja S.. :)))

18.03.2023

Maja S., Sie sprechen jetzt bereits zum x-ten Mal die angeblich von der Stadt vereinnahmten Gewerbesteuern an. Haben Sie diesbezüglich Insiderkenntnisse?
Nach meinen Informationen schaut bei solchen Familienbetrieben und Einzelkaufleuten der Fiskus eher in die Röhre, schon gar, wenn es sich um Gastronomiebetriebe handelt.
Meine Hoffnung ist eher, dass die Stadt nach dem Umbau endlich eine angemessene Pacht verlangt. Herr Balogh wird sich vielleicht eines Tages noch fragen, ob es nicht besser gewesen wäre, mit der Stadtverwaltung konstruktiv zusammenzuarbeiten, statt unterstützt von der Presse auf Konfrontation zu gehen.

18.03.2023

Wenn der Fiskus in die Röhre schaut, dann kann es ja nicht so dolle gewesen sein mit dem 'guten Geld verdienen' von dem Sie schrieben.

18.03.2023

Maja S., kann es sein, dass Sie in Ihrer "juristischen" Blase a bisserl weltfremd sind? :)))

18.03.2023

Also bitte Herr L.! Sie haben hier doch schon kund getan, dass es im Interesse der Stadt, der Steuerzahler sei, die Kosten für den Abriss auf den Pächter abzuwälzen und diesen mit einer beschränkten Nutzung im Sommer abzuspeisen. Das ist natürlich enorm 'konstruktiv'.

18.03.2023

(edit/mod/NUB 7.2)
Ich habe lediglich wiederholt darauf hingewiesen, dass die Stadt laut Aussage Herr Krog in seinen Artikeln an einer Lösung der Probleme arbeitet. Der Pächter dachte wohl, er könne mehr für sich herausholen, wenn er die Öffentlichkeit mobilisiert.

18.03.2023

(edit/mod/NUB 7.2) Für mich ist die Diskussion damit beendet.

18.03.2023

Das Herr L. ist Ihre Aussage von gestern unter dem 'Debakel'-Artikel:

>>Dass die finanziell klamme Stadt zunächst versucht hat, die nach der Begehung durch die Feuerwehr und das Liegenschaftsamt unvermeidlichen Maßnahmen nicht selbst zu übernehmen, sondern dem wirtschaftlichen Nutzer aufzubürden, ist nicht nur verständlich, sondern die Aufgabe der zuständigen Beamten.<<

Das mit der beschränkten Nutzung haben Sie nicht geschrieben - das war aber der Deal, den die Stadt angeboten hat.

Es sieht halt so aus als ob die 'Lösung' an der die Stadt gearbeitet hat vor allem darin lag, dass sie die Beseitigung eines Schwarzbaus, den der derzeitige Pächter nicht zu verantworten hat, diesem 'aufbürden' wollte - dafür sollte er dann im Sommer statt der kompletten Schließung in stark reduziertem Umfang Außengastronomie machen dürfen.

Also ich würde mich da über den Tisch gezogen fühlen.

18.03.2023

Maja S., nur noch so viel: Warum schieben Sie mir Aussagen unter, die ich nie gemacht habe? Ich kenne Ihren Diskussionsstil nur zu gut.

Hätte sich der derzeitige Pächter selbst um den von seiner Familie errichteten und nun baufälligen Schwarzbau und um einen genehmigungsfähigen Neubau gekümmert (was wird eine ähnliche einfache Holzhütte schon kosten?), wäre das eine saubere und faire Lösung gewesen. Nun macht das eben die Stadt nach ihren Vorstellungen und er wird eine weitaus höhere Pacht zu bezahlen haben. Dazu ist die Stadt verpflichtet. Man wird sehen, ob der gute Herr Balogh damit besser fährt.

18.03.2023

Bezüglich Diskussionsstil, Herr L., sollten Sie sich lieber in Schweigen hüllen.

Ihnen muss man gar nichts unterschieben, denn Sie schlagen sich ohne erkennbare Bemühungen um eine neutrale Beurteilung der Angelegenheit auf die Seite der Stadt bzw. des Steuerzahlers. Sie tun genau das, was Sie anderen vorhalten: Sie formulieren frei nach Gusto Ihre Ansichten und das was Sie fern einer juristischen Bewertung als richtig erachten, hauen nebenbei die Presse in die Pfanne und teilen Seitenhiebe gegen den Pächter aus, den Sie zugleich für den Schwarzbau durch andere Familienmitglieder in Sippenhaft nehmen. Einen guten Ratschlag gibt es obendrein noch. Und wenn Sie selbst merken, dass es etwas dünn wird mit der Argumentation kommen die Unterstellungen. Mann kennt das ja.

Ein schönes Wochenende dann trotzdem noch und hoffentlich gewinnt der FCA jetzt gleich gegen Schalke, dann können Sie auch wieder bejubeln, welch kritikunwürdige Arbeit Stefan Reuter leistet.

18.03.2023

Maja S., ehrlich gesagt lege ich auf einen weiteren Gedankenaustausch mit Ihnen keinen übermäßigen Wert.
PS: Ist wohl nichts los da oben, wo Sie sich jetzt aufhalten, da Sie immer noch die Augsburger Stadtverwaltung auf dem Kieker haben. Scheint bei Ihnen was Persönliches zu sein. :)

18.03.2023

Ihre letzte Antwort hinsichtlich Diskussionsstil: q.e.d.

18.03.2023

Maja S., ich habe die kleine Unterhaltung so beendet, wie Sie sie begonnen haben. Aber Sie wissen wohl nicht mehr, was Sie geschrieben haben. :)

18.03.2023

Wenn auch wohl die Stadt (also das Gemeinwesen) nunmehr
die Kosten für den Abriss des Schwarzbaus übernimmt:

" . . . .die Kosten für den Abriss auf den Pächter abzuwälzen.",
(so Maja S.) -
zumindest den Teil der Kosten, der auf den von der Familie
des Betreibers durchgeführten Teil des Schwarzbaus entfällt,
hätte der jetzige Betreiber, so meine ich, durchaus "überneh-
men können"

Man komme da nicht mit "Sippenhaft" daher . . . . .

hat er doch (nach seiner Familie) selbst seinen wirtschaft-
lichen Nutzen (Restaurantbetrieb mit allerlei regelmäßigen
Feiern) aus dem familiären Schwarzbau (könnte wohl unge-
wöhnlich niedrige Pacht sein - "geringe" Pacht, den genauen
Betrag will er nicht nennen - lt. AA "geringe dreistellige
Summe" - ) ziehen können

19.03.2023

" . . . was Sie fern einer juristischen Bewertung als
richtig erachten ...... ", so eine Kommentatorin weiter
oben

Die rechtlich richtige Beurteilung der Kostentragung
für den Abriss bleibt letztlich fachkundigen Juristen
(und nicht uns Laien und wohl Hobby-Juristen) vor-
behalten - so meine ich . . . . .

18.03.2023

Fakt ist: Die Pächterfamilie Balogh hat jahrzehntelang nur eine geringfügige Pacht gezahlt und auf dem angemieteten Grundstück einen Schwarzbau errichtet, der nun wegen Einsturzgefahr und hoher Brandlast eine Gefahr für die Besucher der Kahnfahrt darstellt. Die Pächterfamilie konnte also jahrzehntelang in dieser herausgehobenen Lage weitgehend unbehelligt von städtischen Auflagen gutes Geld verdienen, ist aber nun nicht bereit Verantwortung zu übernehmen. Stattdessen wird wieder einmal der Steuerzahler zur Kasse gebeten, um den ungenehmigten Schwarzbau abreißen und einen Neubau errichten zu lassen. Ich hoffe doch, dass dafür dann wenigstens eine kostendeckende Pacht verlangt wird. Aber dann wird das Gejammere wieder losgehen.

18.03.2023

Kaum exisitiert das gastronomische Angebot seit einigen Jahrzehnten, kommt man als Eigentümer und Verpächter darauf, das es ein Schwarzbau ist.....und jetzt mit der Keule drauf und dann zunächst den Pächter dafür verantwortlich machen? Der Amtsschimmel wird grüßen .-(

Alles was jetzt noch zur Rettung dieser "verkuhwedelten" Situation durch die Stadt entschieden wird, geht zu Lasten des Verpächters, dessen Existenz und dessen Seelenheil. Da hilft auch kein juristischer Beistand um irgendetwas durchzudrücken oder auch nur zu verzögern.
Ich wenn Pächter wäre (und selbst wenn es mein Lebenswerk wäre), würde die Situation akzeptieren und totale Reißleine ziehen, mir etwas anders suchen und mir meine evtl. vorhandenen Rücklagen und die mentale Stärke für einen Neuanfang sparen.

"Die Stadt" könnte dann Größe zeigen und dem dann ehemaligen Pächter bei eben diesem Neustart behilflich sein und ggf. einen Arbeitsplatz anbieten - es wird doch an allen Ecken und Enden händeringend nach Personal gesucht?

... bin mal auf die Folge-Kommentare gespannt?