Die Stadt Augsburg drängt auf Abriss des Schwarzbaus an der Kahnfahrt
Das Restaurantgebäude kann nicht weiter genutzt werden. Soll es für diese Saison überhaupt einen Bootsverleih geben, muss Pächter Balogh den Schwarzbau abreißen.
Die Stadt sieht offenbar keine Zukunft für das Restaurant an der Augsburger Kahnfahrt. Am Montag erklärte die Stadt, dass nach derzeitigem Stand ab 2024 eine "Neuplanung" der Kahnfahrt nötig werde. Was damit konkret gemeint ist, ließ eine knappe städtische Pressemitteilung offen, gemeint ist aber damit faktisch ein Abriss.
Gegenüber Pächter Bela Balogh war zuletzt die Rede davon, dass angesichts der Fluchtwegproblematik in diesem Jahr zwar nochmals ein Gastro-Betrieb im Außenbereich geduldet werden könnte. Voraussetzung, so die klare Bedingung, sei aber, dass er das Gebäude bis zum Jahresende beseitigt. Die Perspektive für die Kahnfahrt ist damit laut Balogh ab 2024 völlig unklar.
Kahnfahrt in Augsburg: Keine Baugenehmigung für den Gastraum
In der Kahnfahrt gibt es zwei Probleme: Bei einer turnusgemäßen Kontrolle des Lokals bemerkte die Feuerwehr im vergangenen Sommer, dass ein zweiter Fluchtweg fehlt. Daraufhin schaute man bei der Stadt in den Unterlagen nach und stellte fest, dass der etwa 50 Meter lange Gastraum mit Schankanlage, der an die Stadtmauer gebaut ist, ein Schwarzbau ist. Die Stadt arbeitet an einer Lösung, was den Fluchtweg betrifft. „Konkrete Lösungsschritte können wir noch nicht mitteilen. Aber wir sprechen intensiv mit allen Beteiligten. Ich bin insgesamt sehr zuversichtlich“, so Wirtschaftsreferent Wolfgang Hübschle (CSU). Er ist für die Vermietung städtischer Areale zuständig.
Hübschle betont, dass man einen Saisonstart von Bootsverleih und Außengastro zum 1. April ermöglichen wolle. Die Kahnfahrt sei eine traditionelle Institution und ein Thema für den Tourismus. Doch die größere Schwierigkeit ist die fehlende Baugenehmigung für den Gastraum. Er wuchs vor etwa 50 Jahren aus einer überdachten Außenfläche zum Gebäude, als nach und nach Wände angefügt wurden. Gebaut wurde er von der damaligen Betreiber-Generation. Möglichkeiten für eine nachträgliche Genehmigung sieht man bei der Stadt offenbar nicht.
Nachträgliche Genehmigung für Restaurant der Augsburger Kahnfahrt ist schwierig
Grundsätzlich, sagt Bernhard Hannemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, verjährt das Bauen ohne Baugenehmigung nicht. Auch wenn ein Schwarzbau schon Jahrzehnte irgendwo stehe, bleibe er rechtlich gesehen ein Schwarzbau. Einen Abriss kann die zuständige Bauordnungsbehörde aber deswegen nicht automatisch anordnen. Wenn ein Abriss angeordnet wird, müsse das Amt vorher prüfen, ob es nicht mildere Mittel gibt - etwa eine Genehmigung im Nachgang, wenn das Gebäude grundsätzlich den Anforderungen an Örtlichkeit und Bauordnung entspricht. "Je weitreichender der Eingriff in Grundrechte ist, desto intensiver muss so etwas im Vorfeld geprüft werden", so Hannemann. Er weist auch darauf hin, dass die kommunale Bauordnungsbehörde letztlich nur landesweite Vorgaben vollziehe. Insofern sei der Spielraum begrenzt.
Ein anderer Aspekt in den Überlegungen der Stadt ist wohl auch, dass das Gebäude in keinem guten Zustand mehr ist. Vor einigen Jahren brachte die Stadt auf eigene Kosten Metallstützen am Gebäude an, um die Statik des Holzbaus zu sichern. Zwischen Stadt und Balogh scheint strittig zu sein, wer für das Gebäude zuständig ist. Die Stadt verweist darauf, dass man wisse, dass seitens der Betreiber gewisse Investitionen auf dem vermieteten Gelände getätigt worden seien. Darauf wird auch im Pachtvertrag hingewiesen, der sich aber gleichzeitig so verstehen lässt, dass die Gebäude (auch der Schwarzbau) Teil des Mietverhältnisses ist. In jedem Fall ein kurioser Nebenaspekt: Die Stadt bekam jahrzehntelang nicht mit, dass auf ihrem Grund ein Schwarzbau entstanden war (der in vielen Tourismus-Werbungen abgebildet ist).
Für die baurechtliche Beurteilung ist dieser Punkt wenig interessant, weil es nun einmal nie eine Baugenehmigung für den Restaurantbau gab. Balogh sagt aber, er verstehe die Welt nicht mehr. "Wenn ich ein Haus miete und es nicht den Vorschriften entspricht, ist das als Mieter ja nicht mein Bier." Hier sei der Eigentümer in der Pflicht. Balogh betonte am Montag nochmals, ein Betrieb ohne den geschlossenen Innenraum rechne sich nicht, weil er dann keine Festgesellschaften - etwa bei Hochzeiten oder Geburtstagen - mehr bewirten könne. Er habe gerade keinen Plan, wie es weitergehen könnte.
Stadt Augsburg: Kurzfristige Lösungen für die Kahnfahrt gibt es nicht
Aus der Stadtpolitik war zu mittelfristigen Perspektiven am Montag noch nichts zu vernehmen. Man wisse, dass der Pächter in der Vergangenheit Investitionen getätigt habe, kurzfristige Lösungen für die Innengastronomie seien aber nicht machbar, so die Stadt. Vorrang habe jetzt erst einmal das Brandschutzthema, sodass am 1. April geöffnet werden kann. Wer für den Abriss des Gebäudes aufkommen müsste und - viel interessanter - für einen möglichen Neubau, ist unklar. Balogh sagt, diese Investition übersteige seine Möglichkeiten.
Inwieweit die Politik vorab von den Problemen Bescheid wusste, ist unklar. Formal ist eine Nutzungsuntersagung laufendes Geschäft der Verwaltung, über das der Stadtrat nicht informiert werden muss. Ein Vorgang dieser Tragweite wird oft zumindest informell besprochen. Die CSU sagte, man sei seit Monaten im Gespräch mit der Verwaltung, die Grünen erklärten hingegen, sie wollten Aufklärung im Stadtrat, ob es sich tatsächlich um einen Schwarzbau handelt. In jedem Fall wolle man einen Weiterbetrieb der Kahnfahrt ermöglichen, heißt es unisono.
Die Diskussion ist geschlossen.
Es kann natürlich auch noch eine andere Erklärung geben für das Verhalten der Stadt Augsburg: Grundsteuererklärung!
Bei einem Schwarzbau muss weniger bezahlt werden!
Die "Sieben Schwaben" sind doch clever - machen es den Affen nach: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!
Übrigens:
laut Bayernatlas beträgt die Länge des Anstoßes 38,5m (und keine 50,0m) und eine Breite von ca. 3,0m.
Fluchtweg an der schmalsten Stelle: ca. 0,8m (kann nicht genau gemessen werden, da Breite 2,71m - Länge Biertische)
Laut einem anderen Bericht ist ein Großteil der Konstruktion (aus Holz) marode und müsste (muss) entsprechend ausgetauscht werden.
Als dummer Laie:
Warum nicht alle tragenden und sicherheitsrelevanten Komponenten ersetzen (zusätzlich Notausgänge) mit entsprechender Holztäfelung für außen austauschen (der aktuelle Blick fügt sich harmonisch in die Umgebung ein) und beim Bauamt (vom VERMIETER beantragen.
Ergebnis:
Historisch von außen und sicher von innen (neu und damit entsprechende Baugenehmigung möglich - wenn da die Sieben Schwaben nicht wären).
Thema eins abgehakt!
Brandschutz:
Die Augsburger Berufsfeuerwehr kann und will sicher entsprechende Hinweise geben - notfalls Rettungsboote von MS Europa klauen (oder entsprechende Ausrüstung kaufen)
<< In jedem Fall ein kurioser Nebenaspekt: Die Stadt bekam jahrzehntelang nicht mit, dass auf ihrem Grund ein Schwarzbau entstanden war (der in vielen Tourismus-Werbungen abgebildet ist). >>
<< Vor einigen Jahren brachte die Stadt auf eigene Kosten Metallstützen am Gebäude an, um die Statik des Holzbaus zu sichern. >>
Wie passen diese beiden Aussagen (aus diesem Artikel) zusammen?
Die Stadt (als Vermieter) wusste also von diesem Bau und hätte bereits zu damaligen Zeitpunkt entsprechende Maßnahmen ergreifen können bzw. müssen!
Dass sich Sicherheitsvorschriften (z.B. Brandschutz) ändern ist klar (aus früheren Fehlern lernt an), eine entsprechende Anpassung sicher lösbar (aber nur wenn man will - dieser Wille fehlt anscheinend)
Will die Stadt Augsburg jetzt Weltmeister in negativen Schlagzeilen werden - anscheinend ja?
Mittlerweile kann Mario Barth eine komplette Sendung nur über Augsburg machen.
Oder will sich die Stadt Augsburg den Sieben-Schwaben-Preis in einer bestimmten Sparte selber geben?
ganz einfach Augsburg braucht ganz einfach einen Baureferenten der seinen laden im Griff hat und was in den letzten 15 Jahren Mist gebaut wurde wieder in Ordnung bringt !!nun die Ordnungsreferenten haben sich auch nicht mit Ruhm bekleckert , Fazit ist doch jetzt das alle schuld haben und nicht die Verwaltung der Stadt Augsburg , denn Beamte sind ja nie schuldig und natürlich auch nicht haftbar
Wer schläft sündigt nicht! :)
Es ist ja nun schon das zweite Mal innerhalb kurzer Zeit, dass die Stadt über einen nicht rechtmäßigen Zustand in der Gastronomie nicht Bescheid weiß oder bislang großzügig hinweg gesehen hat. Beide Male ist der Brandschutz Anstoß für nicht mehr zu umgehende Maßnahmen. Jetzt ist die Frage: Ist da ein neuer Sachbearbeiter tätig, der nicht mehr bereit ist ein Auge zuzudrücken oder haben sich Brandschutzvorschriften dergestalt verschärft, dass ein Zustand, der ehedem vllt. noch mit einer Ausnahmegenehmigung abgesegnet werden konnte, nicht mehr tolerabel ist.
Doof sieht es freilich aus, wenn mir als Eigentümer eines Gebäudes nicht auffällt, wenn mein Pächter ständig was dran verändert und ich nach Jahren/Jahrzehnten aus der Ecke komme und 'Schwarzbau' rufe - weil ich zufällig auch noch die zuständige Behörde für die Genehmigung bin.
"Vor einigen Jahren brachte die Stadt auf eigene Kosten Metallstützen am Gebäude an, um die Statik des Holzbaus zu sichern. "
Wer ist jetzt für den Schwarzbau verantwortlich?
der Amtsschimmel wieherte wieder mal laut ,lach !die Stadt baut schwarz und der Pächter soll leiden ? ein guter Anwalt wird bestimmt eine Gute Entschädigung für Zuviel bezahlte Miete herausschlagen .eine billige Sprinkleranlage würde alle Probleme beseitigen
Natürlich gibt es für alles eine Lösung, wenn man den Willen aller Beteiligten voraussetzt. Die Stadt Augsburg muss aber alles, was schön ist, kaputt machen. Nur für das Lieblinskind Stadttheater verbrennt die Stadtregierung fleißig unser Geld.
>> Aus der Stadtpolitik war zu mittelfristigen Perspektiven am Montag noch nichts zu vernehmen. <<
Erst wenn der letzte billige Radweg gepinselt ist, werdet ihr feststellen, dass der Rest ziemlich teuer geworden ist ;-)
>> Wer für den Abriss des Gebäudes aufkommen müsste und - viel interessanter - für einen möglichen Neubau, ist unklar. <<
Jemand anderes als der Eigentümer, der jahrelang auch die Miete kassiert hat? Das wird ja noch richtig spannend.
Neubau? Aber das viele CO2 beim Neubau - schrecklich!
Solche überdachten Terrassen, die über die Jahre geschlossen wurden (mehr ist das ja nicht) gibt es in bayerischen Gastronomiebetrieben zuhauf. Eines dieser vielen Beispiele könnte auch eine Blaupause sein, wie man den existierenden Bau mit überschaubarem Invest in Einklang mit der bayerischen Bauordnung bringen kann. Kreativität ist hier gefragt, und kein Amtsschimmel.
Man benenne doch konkret einige der „vielen Beispiele“,
von denen sich interessierte Leser vor Ort selbst ein Bild
machen können (oder Quellengabe mit dortigen Fotos)
Würde eine (doch gewünschte?) fundiertere Meinungs-
bildung ermöglichen . . . .
Am überzeugendsten wären, so meine ich,
Örtlichkeiten der Art wie derzeit vor Ort
(auf der „Rückseite“ ein Zu- und zugleich
Ausgang und einziger Fluchtweg - auf der
„Vorderseite“ ein breiter Wassergraben,
links und rechts „zu“ - oder habe ich das
falsch in Erinnerung ?)
@Günter S.: Da müssen Sie schon selbst Ihre Augen aufmachen. Ich werde hier keinen der von mir besuchten Lokale in vermeintliche Schwierigkeiten bringen. Kleiner Tipp (da Sie offenbar selbst nicht drauf kommen): Halten Sie bei Ihrem nächsten sommerlichen Restaurantbesuch einfach mal Ausschau nach Terrassen, die irgendwann überdacht wurden, im nächten Zug hat man einen Windschutz montiert, und ein paar Jahre später wurde daraus ein befestigter Wintergarten. Alles schön Schritt für Schritt. Sie werden feststellen, dass es zahlreiche solcher Beispiele gibt. Bestimmt sind nicht alle davon Schwarzbauten. Ich denke aber, bei einigen davon wurde die spätere Ausbauform - da über die Zeit gewachsen - erst im Nachhinein genehmigt (was immer noch besser ist als ewig ein Schwarzbau).
Bzgl. Fluchtweg: In den zugehörigen AZ-Artikeln sind ja bereits mögliche Lösungen vorgeschlagen. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, steht einer nächträglichen Genehmigung des vorhandenen (ggf. leicht ertüchtigten) Baus doch nichts mehr im Wege, zumal dieser minimalistisch ist und sich mit seinen braunen Holztönen ähnlich eines Wehrganges wunderbar ins Bild der denkmalgeschützten Stadtmauer eingliedert (was ich von einem massiven Neubau eher weniger erwarte).
Michael K., woraus entnehmen Sie der bisherigen Berichterstattung, dass die Ämter nicht an einer vernünftigen Lösung interessiert sind? Die Bauvorschriften und die Genehmigungsverfahren haben allerdings keinen Selbstzweck, sondern sie schützen Bewohner und Besucher von Gebäuden, schützen aber auch Nachbarn und die Allgemeinheit vor unkontrollierter Bautätigkeit Einzelner. In diesem Fall liegt der Fehler eindeutig bei der Familie des Mieters und der derzeitige Mieter wird auch seinen Anteil an einer Lösung beitragen müssen.
Wolfgang L:
"Die Bauvorschriften und die Genehmigungsverfahren haben allerdings keinen Selbstzweck, sondern sie schützen Bewohner und Besucher von Gebäuden, schützen aber auch Nachbarn und die Allgemeinheit vor unkontrollierter Bautätigkeit Einzelner. In diesem Fall liegt der Fehler eindeutig bei der Familie des Mieters und der derzeitige Mieter wird auch seinen Anteil an einer Lösung beitragen müssen."
Wie verträgt sich das mit:
""Vor einigen Jahren brachte die Stadt auf eigene Kosten Metallstützen am Gebäude an, um die Statik des Holzbaus zu sichern." ???
Wer den Schwarzbau errichtet hat bzw. umgebaut hat ist mit verantwortlich. Nur wenn der Pächter entsprechend tätig war, hat er eine Mitverantwortung.
@Wolfgang L.: Aus welcher meiner Aussagen entnehmen Sie bitte, dass ich gegen Bauvorschriften sei? Natürlich muss jeder genehmigungspflichtige Bau in Deutschland geltendes Baurecht erfüllen - wobei es gerade bei temporären und über die Zeit ertüchtigten Bauwerken eben auch Graubereiche und somit Ermessensspielraum gibt. Hier dann die größte Penibilität anzuwenden halte ich für unangemessen.
Ich spreche den Ämtern auch nicht den Willen ab, an einer vernünftigen Lösung interessiert zu sein. Wenn diese aber von vornherein stark in Richtung Abriss und Neubau gelenkt wird, dessen Genehmigung aber wohl auch aus denkmalrechtlichen Belangen alles andere als umsetzbar ist, dann bezweifle ich, ob bereits alle sinnvollen Lösungen auf dem Tisch liegen. Unter Umständen steht Augsburg dann nämlich bald ohne Kahnfahrt da. Wollen Sie das etwa?
Den - jahrzehntelang geduldeten - Status quo punktuell und pragmatisch ertüchtigen (z.B. mittels zweitem Fluchtweg über einen Steg + weitere Maßnahmen falls nötig), damit der aktuelle Betreiber das Angebot ohne größere Mehrkosten zum Wohle der Gesellschaft auch weiterhin aufrechterhalten kann, wäre wohl zu einfach. Der auf unbestimmt hinausgezögerte große Wurf ist manchmal nicht die beste Variante. Paragraphenreiter tragen zu solchen Diskussionen leider eher weniger bei.
"Solche überdachten Terrassen, die über Jahre geschlossen
wurden (mehr ist das ja nicht) gibt es in bayerischen Gastro-
nomiebetrieben zuhauf" - so Michael K.
Erst groß tönen und auf Nachfrage nach konkreten Beispielen
("Örtlichkeiten der Art wie derzeit vor Ort")
- man sollte nämlich Äpfel nicht mit Birnen vergleichen ! -
und dann so (geschönt formuliert) ausweichen :
"Da müssen Sie schon selbst die Augen aufmachen" . . . . . .
Das empfinde ich schon als sehr "schwach"
Gerne gönne ich dem Gastronomen eine Lösung, die ihm einen
Weiterbetrieb dieser derzeitigen "Sackgasse" (wie es mir nach
dem obigen Foto erscheint) ermöglicht.
Dennoch meine ich, dass das (wenn aus welchen Gründen auch
immer spät festgestellte - müßig darüber zu diskutieren, soll
wohl nur ablenken- ) Fehlen eines zweiten Fluchtweges nicht
ignoriert werden kann
- mit entsprechenden Konsequenzen - bis zu einer Lösung, die
den Sicherheitsbedürfnissen der Gäste und den nicht ohne
Grund erlassenen Bauvorschriften entspricht . . . . .
@Günter S.: Bzgl. Ihrer Forderung nach konkreten Beispielen: Wenn Sie Spaß daran haben, andere Leute bzw. deren Gebäude "hinzuhängen" können Sie das gerne selbst tun, aber nicht mit meiner Mithilfe. Das müssen Sie dann schon selbst tun.
Zur Thematik eines fehlenden zweiten Fluchtweges gibt es doch längst Lösungsvorschläge, von denen wohl die meisten keine Abriss des bestehenden Gebäudes erfordern (im hinteren Gebäude ne zusätzliche Tür rein und nen ausreichend langen Steg aufs Wasser raus bzw. entlang des Ufers, und fertig ist der Lack).
Schwach finde ich eher Ihren versteiften, nicht lösungsorientierten Diskussionsstil, der die Sache keinen mm weiterbringt. Zählen Sie lieber Ihre Vorschriften und erfreuen sich daran, einen kleinen Beitrag zum vermeintlichen (hoffentlich noch abwendbaren) Ende einer Augsburger Kultstätte zu leisten.
Michael K.,
mir scheint, Sie gehören auch zu denen, die (zumindest wenn `s
ins Konzept passt), falsch verstehen wollen (Kommentar Stifter).
Wie schon oben ausgeführt:
"Gerne gönne ich dem Gastronomen eine Lösung . . . . . "
Nein - ich will niemanden "hinhängen" - und auch von Ihnen
erwarte ich das nicht.
Aber Sie mögen doch (wenn Sie schon geeignete "Blaupausen"
in die Diskussion brachten) einen oder mehrere der - Ihrer Mei-
nung nach existenten - Fälle benennen, die nach Ihren eigenen
Worten "eine Blaupause sein" könnten, "wie man den existieren-
den Bau mit überschaubarem Invest in Einklang mit der baye-
rischen Bauordnung bringen kann:"
Sie müssten also niemanden "hinhängen" - da die Fälle ja "im
Einklang mit der bayerischen Bauordnung" bereinigt.
Nur zur befriedigenden und zur sauberen Lösung geeignete
Fälle benennen (der Betreiber der Kahnfahrt würde Ihnen
sicher sehr dankbar sein) - aber daran scheint es wohl zu
hapern . . . . . .
Also - wurde nichts "geliefert" . . . . .