Verbannt, gefoltert, geköpft
Der gruslige Vortrag über Todesurteile im Mittelalter
Dinkelscherben Ein gruseliges Thema stellte Kreisheimatpfleger Professor Walter Pötzl im Rahmen der Vortragsreihe „500 Jahre Markt Dinkelscherben“ vor: Urteile, die dort im Mittelalter während der Hohen Gerichtsbarkeit gefällt worden waren. Der Zehenstadel war voll besetzt, und die Zuschauer lauschten, wie etwa 1533 Moritz Hertegen zum Tod durch den Strang am Galgen verurteilt wurde. Er wurde noch begnadigt zum Tod durch das Schwert (Enthauptung), damals laut Pötzl ein ehrenvoller Tod. Zumal für einen Dieb. Hertegen aus Zusamaltheim hatte Getreide gestohlen und den Schlüssel für den Getreidekasten gefälscht.
Eingangs hatte Pötzl den Zuschauern empfohlen, im Anschluss an den Vortrag vielleicht ein Gläschen Wein zu trinken, um sich zu beruhigen. Denn was er erzählte, wurde dem als finster geltenden Mittelalter durchaus gerecht.
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