Staatsanwältin beleidigt: Bürgermeister Wendel akzeptiert Urteil
Aystettens Bürgermeister Peter Wendel akzeptiert seine Verurteilung wegen Beleidigung. Er muss mit einem Eintrag ins Führungszeugnis rechnen und würde als vorbestraft gelten.
Aystettens Bürgermeister Peter Wendel hat seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Augsburg zurückgenommen. Mit dem Schritt wolle Wendel (FW) wieder Ruhe in die Gemeinde einkehren lassen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, ist Wendel zum zweiten Mal innerhalb seiner Amtszeit verurteilt worden. Der Politiker muss dann mit einem Eintrag ins Führungszeugnis rechnen und gilt somit als vorbestraft.
Wegen der Beleidigung einer Staatsanwältin hatte das Gericht ihn im Dezember vergangenen Jahres zu einer Gesamtstrafe von 12000 Euro verurteilt. Wendel hatte sich nach dem Urteil geschockt gezeigt, den Vorwurf bestritt er bis zuletzt. Seine Anwälte kündigten noch am Tag der Urteilsverkündung eine Berufung an, einen Termin für die Verhandlung am Landgericht gab es bereits.
Dass er nun seine Berufung zurückgezogen hat, will Wendel nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen: In einer schriftlichen Erklärung beteuerte Wendel weiterhin seine Unschuld. Nach Ansicht des Gerichts gilt es erwiesen, dass Wendel eine Staatsanwältin, die gegen ihn wegen des Betrugs an Sozialkassen ermittelte, im Beisein eines Mitarbeiters beleidigt hat.
Dass die Rücknahme der Berufung auch als Schuldeingeständnis gesehen werden kann, sei ihm bewusst: „Damit muss ich leben.“ Wendel ist sich sicher, auf den Rückhalt der Bevölkerung zählen zu können: Die Aystetter hätten ihn während und nach dem Verfahren so unterstützt. Ein neues Verfahren wolle Wendel aber weder seiner Familie noch der Gemeinde zumuten.
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