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Bauausschuss
27.01.2017

Warum Schuh Schmid zu groß ist

Die Verkaufsfläche des Bekleidungs- und Schuhgeschäfts ist zu umfangreich für das Gewerbegebiet. Was die Verwaltung jetzt tut

Immer größer ist das Unternehmen Schuh Schmid geworden. In ganz Bayern gibt es Filialen mit dem Angebot an Schuhen, Bekleidung und Sportartikeln. Auch am Stammsitz in Neusäß sind im Lauf der Jahre Verkaufsflächen hinzugekommen. Inzwischen wird zwischen der Siemens- und der Lohwaldstraße auf rund 15 000 Quadratmetern in vier Gebäuden ein großes Sortiment angeboten. Eigentlich freut sich die Stadt über das florierende Unternehmen, das Arbeitsplätze sichert und das Zentrum von Neusäß für Käufer attraktiv macht.

Doch dem Landratsamt Augsburg ist vor geraumer Zeit ein Pferdefuß an der Sache aufgefallen: Als die einstigen Lagerflächen an der Siemensstraße in die jetzigen Verkaufsflächen umgewandelt wurden, lag dafür kein gültiger Bauantrag auf Nutzungsantrag vor. Der ist zwar inzwischen eingereicht und am liebsten hätte ihn der Bauausschuss auf seiner jüngsten Sitzung auch gleich durchgewunken. Aber das geht nicht. Das Vorhaben kann nämlich so nicht genehmigt werden.

Der Hintergrund: Für die betreffenden Grundstücke gibt es keinen gesamten Bebauungsplan. Faktisch kann zwar von einem Gewerbegebiet ausgegangen werden, so Bauverwaltungsleiter Gerald Adolf in der Sitzung. Doch in solch einem Baugebiet sind Verkaufsflächen eines einzigen Geschäfts nur bis zu einer Größe von 12 500 Quadratmetern zulässig, „Schuh Schmid“ liegt da mit weiteren 2 500 Quadratmetern weit über der gültigen Schwelle, rechnete er vor. Eine einfache Befreiung, wie sie CSU-Fraktionschefin Karin Zimmermann vorschlug, sei deshalb nicht möglich.

Gemeinsam mit der Regierung von Schwaben ist die Verwaltung bereits auf die Suche nach einer Lösung gegangen. Eine Möglichkeit, so Adolf, sei es, die auf vier Gebäude aufgeteilten Verkaufseinheiten als einzelne Geschäfte mit jeweils kleineren Verkaufsflächen zu betrachten. Um diesen Weg gehen zu können, musste der Bauausschuss nun den Antrag auf Nutzungsänderung ablehnen. Gleichzeitig wird der Vorgang an den Planungs- und Umweltausschuss übergeben, der sich jetzt um die Erstellung einer Bauleitplanung kümmern soll. (jah)

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