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Bebauungsplan
25.11.2009

Aus für den Gessertshauser Mobilfunkmasten

Der Gemeinderat in Gessertshausen hat für das Gebiet Weidenäcker im Zentrum der Gemeinde eine Veränderungssperre erlassen. Damit ist die Sorge der Anwohner, dass O2 auf einem Privathaus einen Mobilfunkmasten von über zehn Metern erstellen könnte, vorerst vom Tisch.Von Monika Hupka-Böttcher

Von Monika Hupka-Böttcher
Gessertshausen. Der Gemeinderat in Gessertshausen hat für das Gebiet Weidenäcker im Zentrum der Gemeinde eine Veränderungssperre erlassen. Gleichzeitig soll für das Wohngebiet ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Damit ist die Sorge der Anwohner, dass O2 auf einem Privathaus einen Mobilfunkmasten von über zehn Metern erstellen könnte, vorerst vom Tisch.

Bauamtsleiter Karlheinz Lutz erläuterte dem Gremium den Umgriff des neuen Bebauungsplanes "Nummer 44 Weidenäcker", den er einer baurechtlichen Beurteilung unterzogen habe. Der Bereich erstreckt zwischen der Flurstraße im Westen, der Hauptstraße (B 300) im Norden und der Oberschönenfelder Straße im Osten; nach Süden hin wird das Areal durch Grünfläche abgerundet.

Es gebe einige Grundstücke, bei denen noch "Verdichtungspotential" vorhanden sei. So wurden frühere landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzungen aufgegeben, rückwärtig gelegene Grundstücke seien zwar zu bebauen, jedoch nur ungenügend erschlossen.

Die Straße Weidenäcker endet als Sackgasse ohne Wendemöglichkeit, es gebe Probleme mit Müllabfuhr, Schwerverkehr und Winterdienst, Ausfahrten in die Oberschönenfelder Straße seien gefährlich. Schülern und Kindergartenkindern fehle die Möglichkeit, die Schulstraße zu erreichen, ohne den Gehweg entlang der B 300 zu nutzen. Der Übergang von der vorhandenen Bebauung in den Außenbereich sei zu abrupt, es fehle eine Ortsrandeingrünung, und die ruhige Dachlandschaft sollte nicht durch Dachaufbauten über 2,50 Metern zerstört werden.

Relativ rasch einigte sich der Rat darauf, einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel soll es sein, die städtebaulichen Defizite zu beseitigen, eine neue Erschließungsstruktur und Ortsrandeingrünung zu schaffen und Höhe von Masten und Aufbauten zu begrenzen. Damit ist der kürzlich von O2 eingereichte Bauantrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastes vorerst vom Tisch. Denn gleichzeitig sprach sich das Gremium für eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans aus.

Sperre gilt für zwei Jahre

Diese Sperre ist vorerst auf zwei Jahre ausgelegt, kann jedoch um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Befürchtung einiger Gemeinderäte, O2 könnte mit Regressansprüchen auf die Gemeinde zukommen, zerstreute Lutz; O2 könne zwar gerichtlich vorgehen, doch die Gerichte seien bei Wohngebieten sensibel. Einig war sich das Gremium, dass man das Problem mit Mobilfunkanbietern und Masten angehen müsse.

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