Rentner will Justiz die Stirn bieten
Ein 77-Jähriger aus Biberbach will wieder Bienen im Garten halten, obwohl sein Nachbar ihn erfolgreich verklagt hatte.
Für Horst Mayer war es „das schönste Hobby, das ich jemals als Rentner hatte.“ Der Imkerei gehörte sein ganzes Herz. Doch 2009 war Schluss damit. Das Landgericht Augsburg bestätigte damals ein Urteil des Amtsgerichts, wonach der Rentner auf seinem Grundstück in Biberbach keine Bienen mehr halten darf, weil sich sein Grundstücksnachbar davon stark beeinträchtigt fühlte. Gegen dieses Urteil hatte Horst Mayer erfolglos Berufung eingelegt. Doch nun – sieben Jahre später – will der mittlerweile 77-Jährige wieder mit der Imkerei beginnen.
Mayer beruft sich dabei auf eine „neue Gesetzeslage“, die zwar schon seit 2013 in Kraft ist, von der er aber erst jetzt erfahren habe. Laut dieser Änderung der Baunutzungsverordnung ist die „Kleintiererhaltungszucht“ in jedem Gebiet zulässig, ob Wohn-, Misch-, Gewerbe- oder Dorfgebiet. Folglich könne ihm niemand mehr die Bienenhaltung auf seinem Grundstück verbieten, hofft der Rentner. Michael Götz, Beauftragter für Tier- und Artenschutz beim Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter, gibt ihm recht. Auch Bienen fallen laut Götz unter den Begriff Kleintiere und damit unter die Kleintiererhaltungszucht. Diese sei für die Biodiversität in Deutschland wichtig. Denn weltweit sterbe alle zwei Wochen eine Nutztierrasse aus, also eine an Klima und Standort angepasste Rasse und damit ein genetisches Erbe und Kulturgut zugleich.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Richtig so es gibt immer weniger Bienen und immer weniger Imker die diesem Beschäftigung nachgehen. Wenn das Grundstück groß genug ist und das scheint auf dem Bild auch so zu sein, spricht doch eigendlich nix dagegen. Lassen Sie sich nicht unterkriegen und kämpfen Sie für ihr Recht.