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Diedorf: Diedorfer Plan für die Lindenstraße gerät ins Stocken

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Diedorfer Plan für die Lindenstraße gerät ins Stocken

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    Der Bebauungsplan an der Lindenstraße wird den Gemeinderat Diedorf und die Verwaltung auch noch im neuen Jahr begleiten
    Der Bebauungsplan an der Lindenstraße wird den Gemeinderat Diedorf und die Verwaltung auch noch im neuen Jahr begleiten Foto: Jutta Kaiser-Wiatrek (Archiv)

    Der Bebauungsplan an der Lindenstraße wird den Gemeinderat Diedorf und die Verwaltung auch noch im neuen Jahr begleiten. Eigentlich sollte das Regelwerk auf der letzten Sitzung 2019 beschlossen werden. Doch so weit kam es nicht. Die Zahl und vor allem das Gewicht der Einwendungen, die nun bei der dritten Auslegung des Plans vorgebracht wurden, machten das nicht möglich, erläuterte Stadtplaner Werner Dehm (Büro Opla) in einem Sachstandsbericht. Mehr noch: Auf der nächsten Gemeinderatssitzung im Januar 2020 soll der Plan in zwei Teile aufgespaltet werden – damit sich zumindest etwas tut, kündigte Dehm an. Diesmal ist der Knackpunkt aber nicht stockende Verhandlungen mit dem Investor des Pferdestalls und des Hofladens.

    Der ist weiterhin an der Lindenstraße in jener Form geplant, wie seit dem Sommer bekannt. Was nun neu ist: Die Gärtnerei Wörner möchte ihr Firmengelände nun doch noch nicht in bereits absehbarer Zeit in Wohngrundstücke umwandeln, zunächst sollen weitere betriebswirtschaftliche Möglichkeiten ermittelt werden, teilte der Besitzer der Gemeinde Diedorf per Anwalt mit. Zunächst war es eben jener Grundstücksbesitzer selbst gewesen, der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans an der Lindenstraße im Diedorfer Bereich eine Ortsabrundung auch auf Lettenbacher Seite ins Spiel gebracht hatte.

    So kann auch das Regenrückhaltebecken nicht kommen

    Mit dem Wegfall des Firmengeländes für den Bebauungsplan zu diesem Zeitpunkt kann auch das geplante Regenrückhaltebecken nicht kommen. Dehm empfahl auch deshalb den Gemeinderäten, den Bebauungsplan im Bereich Lettenbach abzukoppeln und erst einmal liegen zu lassen. Ob davon auch die Flächen nördlich der Dieselstraße betroffen sind, können die Räte im Januar entscheiden.

    Und noch eine überraschende Einwendung hat den Ablauf zum Beschluss des Bebauungsplans durcheinandergebracht: Obwohl von Beginn an in die Planungen eingebunden, wie die Gemeinderäte überrascht feststellten, hat nun die Untere Immissionsschutzbehörde im Landratsamt erstmals in der dritten Auslegung des Plans eine Einwendung eingebracht und Gutachten zu einer möglichen Geruchsbelästigung des geplanten Pferdestalls und zum Lärm rund um die Lindenstraße angefordert, die sich nicht nur auf den Pferdestall, sondern unter anderem auch auf den Verkehr in der Lindenstraße und von der nahen B300 sowie von der Bahnlinie befassen sollen. Die Gemeinde werde die Gutachten in Auftrag geben, so Bürgermeister Peter Högg.

    Noch nicht der Bebauungsplan, aber die erste Änderung zum Flächennutzungsplan in dem Bereich wurde schließlich mit 15:2 Stimmen angenommen. Die Ziele des bereits ausgelegten und vorbesprochenen Bebauungsplans sind hier nun verankert. Um Details soll es dann im Januar 2020 gehen.

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