Polizei stoppt Autofahrerin mit 1,38 Promille Alkohol im Blut
Weil eine alkoholisierte Autofahrerin keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss sie gleich 1000 Euro zahlen und darf ihren Führerschein behalten.
Andere Regeln für EU-Ausländerinnen und -ausländer: Am Samstag, 16. Oktober, wurde gegen 23.20 Uhr eine 43-jährige rumänische Autofahrerin in Fischach kontrolliert. Nachdem bei ihr Alkoholgeruch festgestellt worden war, wurde sie zum Alkotest zur Dienststelle gebracht. Ein hier durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 1,38 Promille. Nachdem die 43-Jährige in Deutschland keinen Wohnsitz hat, musste sie nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Augsburg die ausstehende Geldstrafe von 1000 Euro in Form einer Sicherheitsleistung sofort bezahlen. Eine Führerscheinsicherstellung erfolgte nicht. (jah)
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Im dem Artikel steht andere Regeln für EU- Ausländerinnen und - ausländer. Und die Rumänin durfte ihren Führerschein behalten.
Das muss dann ja wohl vom Gesetz gedeckt sein, sonst hätten sich ja wohl Staatsanwalt und Polizei strafbar gemacht oder sehe ich das falsch ?
Ich habe nicht studiert, aber ich kann lesen und genau so steht es in dem Artikel. Wo habe ich also gelogen ?
Sie Herr Kamm sollten aber auch mal lieber ein wenig nachdenken bevor Sie andere die nicht ihrer Meinung der Lüge bezichtigen.
Wenn ich auch so empfindlich wäre, dann würde ich
Sorry ich hatte technische Probleme.
Wenn ich auch so empfindlich wäre dann könnte ich mich schon etwas beleidigt fühlen.
Das ist ja ganz toll, EU-Bürger dürfen bei uns betrunken fahren. Tolle Gesetze haben wir.
Weder im Gesetz noch im Artikel steht, dass EU-Bürger bei uns betrunken Autofahren dürfen. Es steht übrigens auch nicht im Gesetz, dass fahrlässige oder vorsätzliche Lügen in Internetforen strafbar sind . Sie, Herbert L., haben also Glück.
Raimund Kamm