
So können Gersthofer über Projekte in der Stadt mitbestimmen

Plus Bis Montag können Bürger Vorschläge online in Gersthofen einreichen. Möglich macht das der Bürgerhaushalt. Welche Richtlinien zu beachten sind.

100.000 Euro, um die Stadt aktiv mitzugestalten. Das geht dank des Gersthofer Bürgerhaushalts. Von Schattenspender am Spielplatz bis zur Kneipp-Anlage im Park – all diese und viele weitere Ideen wurden bereits eingereicht. Doch bis zum Montag, 31. August, besteht weiterhin die Möglichkeit, Vorschläge über das Onlineportal www.gersthofen-gestalten.de einzureichen und so Gersthofen mitzuentwickeln.
Insgesamt durchläuft der Bürgerhaushalt fünf Phasen, vom Einreichen von Vorschlägen über Prüfung in der Verwaltung bis hin zum Onlinevoting und der Budget- sowie Projektplanung und Umsetzung. Während Phase eins können alle Bürger mit Hauptwohnsitz in Gersthofen und einem Mindestalter von 16 Jahren online ihre Beiträge posten. Projektideen aus den verschiedensten Bereichen – von Finanzen und Verwaltung über Kultur, Sport und Freizeit und vielem mehr – sind möglich.
Bürgerhaushalt: Insgesamt stehen 100.000 Euro zur Verfügung
Bis zum 31. August ist die Onlineabgabe möglich, danach wird in der Verwaltung jeder Vorschlag auf Zuständigkeit, Umsetzung und Budget geprüft. Nach dieser Prüfung stehen die Vorschläge online zur Abstimmung bereit, die Beiträge mit den meisten Stimmen werden realisiert. Insgesamt stehen für die verschiedenen Maßnahmen 100.000 Euro zur Verfügung.
Welche Projekte genau gefördert werden dürfen, hat der Stadtrat im Rahmen von Richtlinien zum Bürgerhaushalt beschlossen. Diese sind, ebenso wie alle weiteren Informationen dazu, unter der Website www.gersthofen-gestalten.de online einsehbar.
Haushaltsmittel können für laufende Ausgaben sowie Investitionen
Zum Beispiel: Die vom Stadtrat bereitgestellten Haushaltsmittel können für laufende Ausgaben sowie Investitionen eingesetzt werden. Die Maßnahmen müssen für kommunale Aufgaben verwendet werden und in Einklang mit dem geltenden Recht stehen. Sie können für Pflichtaufgaben, aber auch für freiwillige Aufgaben der Stadt Gersthofen verwendet werden, sofern nicht zwingende rechtliche oder fachliche Gründe dagegenstehen.
Kostenübernahmen für Privatpersonen, juristische Personen sowohl des privaten wie auch des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich nicht möglich. Maßnahmen, die bereits von der Stadt Gersthofen gefördert werden, sind ausgeschlossen. Auch wenn viele Vorschläge aus den Reihen der Bürger sicher eine Überlegung wert sind, können sie jedoch aus Gründen der Zuständigkeit nicht im Bürgerhaushalt berücksichtigt werden.
Dazu gehören zum Beispiel die Anstellung von Lehrern in den Grundschulen, der Mittelschule sowie am Gymnasium, die Errichtung einer Realschule, das Bauen einer Ortsumfahrung/neuen Bundesstraße, das Anbieten von Services, die der Verwaltung des Landkreises zugeordnet sind, zum Beispiel Auto-zulassung, sowie die Regulierung von Immobilienpreisen auf dem privaten Markt.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Der Bürgerhaushalt in Gersthofen ist ein Zeichen des Respekts
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