
Zwei neue Wohnanlagen in Gersthofen abgelehnt

Plus Zwar werden in Gersthofen dringend Wohnungen benötigt. Stadt und Bauordnung setzen aber enge Grenzen. Nun wurden zwei Anträge zum Bau von Wohnanlagen abgelehnt.

Permanent fehlen in Gersthofen rund 300 Wohnungen, jede, die neu auf den Markt kommt, ist schnell wieder weg – und das trotz stark steigender Immobilienpreise. Dennoch hat nicht jedes große Bauvorhaben in der Stadt eine Chance auf Realisierung.
Am Ballonstartplatz, Quartier Römertor, Nördlich der Thyssenstraße – große Baugebiete auf umfangreichen Flächen wurden und werden in Gersthofen ausgewiesen. Immer häufiger gehen aber auch Bauanträge ein, die eine Verdichtung bereits bebauter Flächen vorsehen. Doch auch dafür gibt’s strenge Maßstäbe. So wurden jüngst zwei Anträge zum Bau von Wohnanlagen abgelehnt.
Beantragt war zum einen ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten und einer Tiefgarage in der Römerstraße im Süden Gersthofens. Es sollte in zwei Häuser mit jeweils drei Wohnungen aufgeteilt werden. Beide Häuser würden durch die zwölf Stellplätze bietende Tiefgarage und einen 60 Quadratmeter großen Kinderspielplatz miteinander verbunden. Die Größe der Wohnungen reicht von 70 bis zu knapp 133 Quadratmetern. Der Bauausschuss lehnte dies ab. Der Grund: „Derzeit arbeiten wir an einem Konzept für eine Weiterentwicklung des gesamten Gebiets Römerstraße“, so Rathaussprecherin Ann-Christin Joder. „Und es ist bereits im jetzigen Planungsstadium klar, dass die vorgelegte Bebauung zu massiv wäre für das, was künftig dort vorgesehen ist.“
Wohnquartier Römertor: Hier entstehen 210 Wohnungen
Auf dem ehemaligen Praktiker-Gelände, das an die Römerstraße angrenzt, entsteht derzeit das Wohnquartier Römertor. Hier entstehen 210 Eigentumswohnungen vor allem gehobener Ausstattung und Preisklasse, davon 91 betreute Wohnungen.
Zu massiv war dem Ausschuss und der Bauverwaltung auch ein Antrag für die Kapellenstraße. Hier war ein Mehrfamilienhaus mit elf Wohneinheiten geplant. Unter anderem hätte das Gebäude drei Vollgeschosse gehabt. In dem Areal erlaubt sind allerdings lediglich zwei Geschosse. Zudem waren eine zu starke Dachneigung von 36 Grad statt der dort maximal zulässigen 33 Grad sowie Gauben und Einschnitte geplant. Weiter sollten zwei Stellplätze für Besucher im Vorgarten und über der Baugrenze errichtet werden.
Weil das Vorhaben in wesentlichen Punkten vom Bebauungsplan abweicht und dem Maß der baulichen Nutzung, nicht zuletzt bei der Geschossigkeit, erheblich abweicht, lehnte der Bauausschuss die Pläne ab.
Bedarf an geförderten Wohnungen in Gersthofen
Auch wenn die Bebauung in den innerörtlichen Bereichen verdichtet werden soll, müssen doch die Baugrenzen eingehalten werden, welche in der Bayerischen Bauordnung vorgeschrieben sind. Das heißt also mindestens drei Meter Abstand. „Dies wird von der Baubehörde beim Landratsamt kontrolliert“, so Ann-Christin Joder. Allerdings sei es in gewissem Ausmaß möglich, die Abstandsflächen zwischen Gebäuden über Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu verringern.
Nach wie vor gibt’s in der Stadt Gersthofen einen großen Bedarf an geförderten Wohnungen. Die Stadt selbst besitzt 70 Wohnungen, die sozial verträglich vermietet werden. Diese Zahl deckt die hohe Nachfrage allerdings bei Weitem nicht: „Wir haben 100 bis 120 Anträge für geförderte Wohnungen auf unserer Warteliste.“
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