Gersthoferin betrieb verbotenes Wohnungsbordell
Eine 54-Jährige bot in ihrem Zuhause Sex gegen Bezahlung an, obwohl sie wusste, dass das verboten ist. Das Gericht blieb bei der Strafe weit unter der Forderung des Staatsanwaltes.
Rund 12.000 Arbeitsplätze gibt es in der wirtschaftlich prosperierenden Stadt Gersthofen – eine Branche fehlt in dieser Statistik aber völlig: die Prostitution. Das wiederum ist kein Zufall: In Städten unter 30000 Einwohnern ist das Geschäft mit der Lust gesetzlich verboten. Der Hintergrund: Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Bordelle in kleineren Orten zu stark auf das Ortsbild Einfluss nehmen. Einer 54-jährigen Gersthoferin wurde das nun zum Verhängnis: Sie bot in ihrer Wohnung in der Innenstadt über Monate hinweg ihre Dienste an. Deswegen hatte sie im März bereits einen Bußgeldbescheid des Landratsamtes erhalten. Das hielt sie aber offenbar nicht davon ab, weiterhin ihr illegales Wohnungsbordell zu betreiben.
Vermeintlicher Freier als verdeckter Ermittler
Als sich Anfang Mai ein Mann bei ihr meldete, der ihre Anzeige im Internet gelesen hatte, empfing ihn die Frau in ihrem Zuhause und verhandelte mit ihm über den Preis und die Art der Leistungen. Zum Äußersten kam es aber nicht: Der vermeintliche Freier gab sich danach als verdeckter Ermittler zu erkennen. Auf die Frau aufmerksam geworden waren die Ermittler, weil immer wieder fremde Männer bei ihr geklingelt hatten. Wegen verbotener Prostitution musste sich die Frau deswegen nun vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.
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