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Hop-On-Liste: Der wertvolle Corona-Impfstoff darf nicht vergeudet werden

Kommentar Von Philipp Kinne
13.01.2021

Plus Überlegt es sich ein Patient doch noch anders, bleibt der Corona-Impfstoff nur für kurze Zeit brauchbar. Es muss klar geregelt sein, wer dann geimpft wird.

Es gibt zu wenig Impfstoff gegen Corona. Auch im Kreis Augsburg. Das zeigt die Tatsache, dass nur ein Fünftel der über 80-Jährigen in den kommenden Wochen einen Termin zur Impfung vereinbaren können soll. Weil der Kreis nicht mehr Impfstoff hat, musste gelost werden. Das macht deutlich: Kein Tropfen des wertvollen Mittels darf vergeudet werden.

Übriger Corona-Impfstoff: Prioritäten und Transparenz sind wichtig

Dennoch kommt es aber offenbar immer wieder vor, dass Impfstoff übrig bleibt, weil Termine versäumt werden oder jemand es sich im letzten Moment doch noch anders überlegt. In einem Altenheim in Duisburg bekam in einem solchen Fall kurzerhand ein Reporter übrig gebliebenen Impfstoff verabreicht. Offenbar, weil kein anderer, der die Impfung vielleicht dringender bräuchte, in der Nähe war.

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