Keine Berufung gegen Dinkelscherben
Oberlandesgericht weist Klägerin ab
München/Dinkelscherben Das Oberlandesgericht München hat die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Augsburg im Fall einer Klage gegen den Markt Dinkelscherben zurückgewiesen. Die Fakten hat Geschäftsstellenleiter Martin Krause auf der jüngsten Gemeinderatssitzung auf Nachfrage von Stefan Steinbacher (FW) zusammengefasst. Im Sommer vergangenen Jahres hatte das Landgericht Augsburg die Klage gegen den Markt Dinkelscherben bereits abgewiesen. Die Klägerin, die ein Büro für kommunale Dienstleistungen betreibt und in der Vergangenheit schon öfters für den Markt Dinkelscherben tätig war, wollte dabei eine Zahlung in Höhe von gut 13000 Euro erreichen für eine Dienstleistung, die sie allerdings nie erbracht hatte. Ihrer Ansicht nach habe ihr die Verwaltung der Marktgemeinde die Herausgabe der dafür nötigen Unterlagen verweigert. Das Landgericht sah das nicht so. Nun hat das Oberlandesgericht die Entscheidung des Augsburger Richters bestätigt. Die Frau muss nun auch noch die Kosten des Berufsverfahrens tragen. (jah)
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