Ein Juwelier kämpft um seinen Waffenschein
Weil er sich und seine kostbare Ware mit einer Pistole schützen will, zog ein Geschäftsmann aus dem Landkreis Augsburg vor Gericht.
Die Amokläufe in Erfurt und Winnenden und die damit verbundene Verschärfung des Waffenrechtes bereiten einem Juwelier aus dem Landkreis Augsburg Kopfzerbrechen. Denn das Geschäftsmodell sieht neben dem Verkauf im Laden auch Hausbesuche vor, um dort den Schmuck zu verkaufen. Dabei müsse er auf Drängen seiner Versicherung auch eine Schusswaffe tragen, sagt der Unternehmer. Das Problem: Als der Mann im März seinen Waffenschein verlängern wollte, lehnte das Landratsamt seinen Antrag ab – mit einem Verweis auf das verschärfte Waffengesetz. Damit wollte sich der Juwelier nicht abfinden und zog vors Verwaltungsgericht. Dort wurde gestern verhandelt.
Die Waffe benötige er zwingend, um seine Kunden mit dem Schmuck zuhause besuchen zu können. „Diese Kunden legen Wert darauf, dass das Geschäft diskret und nicht in meiner Filiale stattfindet“, sagte der Geschäftsmann vor Gericht. In ganz Südbayern sei er mit diesem Angebot unterwegs. Der Gegenwert der Ware sei enorm: „Bei meinen Besuchen habe ich immer ein Spektrum der Ware dabei, um den Kunden eine Auswahl zu bieten.“ Bodyguards oder andere Begleitpersonen seien bei diesen Besuchen nur hinderlich, betonte der Juwelier. Eben deswegen, so die Argumentation des Juweliers, benötige er einen Waffenschein. Bis dieser ungültig wurde, gehörte er damit zu einem fast handverlesenen Personenkreis im Landkreis Augsburg, die tatsächlich einen Waffenschein besitzen – derzeit sind es gerade mal 27. Christoph Liebert, der am Landratsamt Augsburg für Waffenrecht zuständig ist, erklärt: „Meistens sind das Angestellte von Sicherheitsdiensten oder Bewachungsunternehmen.“
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