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25.11.2015

Landratsamt prüft Neusässer Vorschlag neu

Asyl: In Vogelsang könnte eine Unterkunft entstehen

Bewegung gibt es jetzt in der Frage nach Grundstücken in Neusäß, die für den Bau von Modulhäusern für Flüchtlinge oder das Aufstellen von Wohncontainern geeignet sein könnten. Wie berichtet, hat die Stadt Neusäß schon seit Längerem mehrere, ihrer Meinung nach geeigneten Grundstücke dem Landratsamt Neusäß vorgeschlagen. Während es zunächst so aussah, als seien diese nach Ansicht des Landratsamts nicht geeignet, soll nun zumindest ein Grundstück näher untersucht werden: Es geht um das einzige noch freie, 5000 Quadratmeter große Grundstück im Gewerbegebiet Neusäß-Vogelsang an der Dammstraße. „Nach dem bisherigen Baurecht wäre solch ein Grundstück nicht nutzbar gewesen“, so Landrat Martin Sailer. Erst Anfang November war jedoch das Baurecht in Bezug auf Unterkünfte für Flüchtlinge geändert worden.

So sind jetzt im sogenannten Außenbereich mobile Unterkünfte für höchstens drei Jahre zulässig – unabhängig davon, ob ein räumlicher Zusammenhang mit bereits bebauten Gebieten besteht. Auch den Umbau von Gewerbe- und sogar Industriehallen hat der Gesetzgeber erheblich erleichtert. Auch hier gilt eine Nutzungsdauer von drei Jahren. Zusätzlich können Regierungen weitergehende Abweichungen vom Baurecht erlassen, wenn ansonsten in den betroffenen Orten keine Unterkünfte für Flüchtlinge zur Verfügung stehen würden. Das teilte das Landratsamt auf Anfrage mit.

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