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Kauf
29.07.2019

Neuer Platz für den Platz in Westheim

Das Grundstück war bereis verkauft. Doch die Stadt hat andere Pläne und greift zu

Das gibt es selten: Die Stadt Neusäß hat von ihrem Vorkaufsrecht für ein Grundstück in der Von-Rehlingen-Straße Gebrauch gemacht. Denn auf dem Grundstück könnte sich der Stadtteil Westheim wesentlich weiterentwickeln. Generell können Kommunen durch einen Verwaltungsakt innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung eines Kaufvertrags ein Vorkaufsrecht ausüben – was aber selten geschieht. Im Fall des ehemaligen Bauernhauses mit landwirtschaftlichen Nebengebäuden liegt der Fall jedoch anders. Das Grundstück neben der Gärtnerei Reuß und gegenüber des Notburgaheims liegt im Sanierungsgebiet Westheim. Gemeinsam mit Stadtplanern hat die Stadt Neusäß vor, den Stadtteil unter anderem durch einen zentralen Platz aufzuwerten. Der sollte ursprünglich auf den heutigen Parkplatz des Notburgaheims kommen.

Allerdings, so Bauverwaltungsleiter Gerald Adolf in der Stadtratssitzung, werde sich das wohl so nicht umsetzen lassen, schon allein aus organisatorischen Gründen rund um das Seniorenheim. Stattdessen aber könne auf dem Grundstück in der Von-Rehlingen-Straße 23 solch eine öffentliche Fläche umgesetzt werden. Auch wenn Bürgermeister Richard Greiner noch nicht in eine Zieldiskussion gehen wollte, kann sich der Bauverwaltungsleiter vorstellen, das Bauernhaus zu erhalten. Ein Versammlungsraum oder günstige Wohnungen für Westheim schweben da bereits Stadtrat Wolfgang Weiland (FW) vor.

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