Der Krach von nebenan
Ein Mann aus Neusäß zieht vor Gericht, weil er sich vom Lärm auf dem Nachbargrundstück gestört fühlt
Neusäß/Augsburg Er habe es nicht mehr ausgehalten: Weil er sich vom Lärm auf seinem Nachbargrundstück gestört fühlte, hat ein Mann aus Neusäß gestern vor dem Augsburger Verwaltungsgericht gegen den Freistaat geklagt. Dieser hatte dem Besitzer des benachbarten Hauses im Jahr 2011 per Baugenehmigung gewährt, dort in einer umgebauten Scheune mehrere Werkstätten und Lagerräume unterzubringen und zu vermieten. Das Gericht musste nun klären, ob diese Genehmigung den Kläger als Nachbar einschränkt.
Der Lärm, der aus den Werkstätten komme, sei unerträglich, sagte der Kläger vor Gericht: Hämmern, klopfen, schleifen, oft bis spät in die Nacht hinein, bis 23 oder 24 Uhr. Autos und Lastwagen würden hin- und herfahren, helles Licht scheine auch in der Nacht durch die Fenster, auch am Sonntag werde dort gearbeitet.
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