
Hartz IV: Landkreis muss Mietobergrenze neu berechnen

Hartz-IV-Empfängerin bekommt nach Urteil des Sozialgerichts vom Jobcenter mehr Geld für die Miete
Einen höheren Zuschuss zu den Mietkosten muss das Jobcenter nach einem Urteil des Sozialgerichts Augsburg einer Hartz-IV-Empfängerin aus Stadtbergen zahlen. Vorübergehend wird für die Berechnung der sogenannten Angemessenheitsgrenze im Landkreis Augsburg nun die Wohngeldtabelle zugrunde gelegt. Damit könnten auch weitere Betroffene Anspruch auf einen höheren Zuschuss haben.
Eine alleinstehende Frau aus Stadtbergen, die vom Augsburger Anwalt Daniel Zeeb vertreten wurde, hat mit einer Klage vor dem Sozialgericht Augsburg einen höheren Zuschuss für ihre Mietkosten erstritten, der vom Jobcenter im Rahmen der Grundsicherung zu zahlen ist. Bei der Hartz-IV-Empfängerin wurde bislang eine Bruttokaltmiete in Höhe von 425 Euro pro Monat übernommen. Aufgrund des Urteils wird in diesem Fall für die Miete für die Monate Mai bis September 2019 nun 477,40 Euro gezahlt.
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