Kehraus für die Kehrwoche
Die Meitinger müssen künftig nur noch einmal im Monat den Besen schwingen
Meitingen Früher gehörte es zum gewohnten Bild: Am Samstag kehrten die Bürger den Gehweg vor dem Haus und ratschten dabei mit dem Nachbarn. Diese Zeiten sind zwar vielerorts vorbei, doch in Meitingen gab es bislang noch immer eine Verordnung, die den Einwohnern vorschrieb, dass sie einmal in der Woche den Gehweg vor ihrem Grundstück kehren müssen. Doch das wird sich nun ändern. In der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses sprach sich das Gremium dafür aus, diese Vorschrift zu ändern. Künftig müssen die Meitinger Bürger nur noch einmal im Monat oder bei Bedarf kehren.
Wenn auch der Marktgemeinderat dieser Änderung zustimmt, könnte die Satzung bald geändert werden. Dass sich der Ausschuss mit diesem Thema auseinandersetzt, hat einen ganz konkreten Grund. Der kommunale Prüfungsverband hatte die Marktgemeinde darauf aufmerksam gemacht, dass die derzeit in Meitingen gültige Satzung nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Vor allem die Vorgabe, dass einmal wöchentlich gekehrt werden muss, sei dabei problematisch. Aus diesem Grund soll nun die Musterverordnung übernommen werden, die der Bayerische Gemeindetag verfasst hat.
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