Trauung nur in Zweisamkeit
Die Folgen der Schutzmaßnahmen
Trotz der akutellen Lage mit der Ansteckungsgefahr finden Trauungen beim Standesamt Neusäß weiterhin statt. Allerdings bis auf Weiteres wegen des Coronavirus mit einigen Einschränkungen, teilt die Stadt mit: Standesamtliche Eheschließungen sind als solche, soweit nur die gesetzlich für eine Teilnahme vorgesehenen Personen daran teilnehmen (Standesbeamte und Brautpaar, ggf. Dolmetscher) nicht vom Veranstaltungsverbot zur Abwehr der Verbreitung des Coronavirus erfasst. Soweit jedoch eine Zeremonie mit weiteren Gästen (Trauzeugen, Familie, Hochzeitsgästen, Fotograf, Musiker, etc.) durchgeführt werden sollte, liegt insoweit eine Veranstaltung vor, die nach der Allgemeinverfügung verboten ist. Hierzu zählt leider auch ein vorher vereinbarter Sektempfang. Bis vorerst 19. April dürfen außer dem Brautpaar auch keine weiteren Personen das Rathaus betreten. Neue Anmeldungen der Eheschließung sind ebenfalls erst nach Aufhebung der behördlichen Parteiverkehrsbeschränkungen wieder möglich.
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