Wenn Bäume im Weg stehen
Bauausschuss Neusäß stimmt nur in einem Fall einer Fällung zu
Neusäß Ein älteres Einfamilienhaus an der Georg-Odemer-Straße in Neusäß soll abgerissen, das Grundstück geteilt und dann zwei neue Häuser errichtet werden. Ein Vorhaben, dem der Bauausschuss jetzt einen Riegel vorgeschoben hat. Begründung: Nach der Teilung seien die Grundstücke mit 410 und 360 Quadratmetern zu klein für die geplanten Häuser. Dies stelle eine Zäsur zu der umliegenden Wohnbebauung dar, so die Verwaltung. Der Ausschuss teilte die Ansicht der Bauverwaltung, dass ein Präzedenzfall für intensive Grundstücksausnutzung geschaffen werden müsse.
Ottmarshausen Von einem „merkwürdigen Fall“ sprach der Leiter der Bauverwaltung, Gerald Adolf, als es um die Bebaubarkeit eines Grundstückes an der Mühlbachstraße in Ottmarshausen ging. Merkwürdig deshalb, weil es für das Gebiet zwar einen rechtskräftigen Bebauungsplan gebe, darin aber kein überbaubares Feld zugewiesen sei. Dies bedeute eigentlich, dass das Grundstück nicht bebaut werden dürfe. Das wollen freilich weder Verwaltung noch Bauausschuss – sie halten ein Einzelhaus mit Satteldach für machbar.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.