Baudrama in Affaltern: Bremst der Bürgermeister den Traum vom Eigenheim?
Plus Vor einem Jahr gab es eine positive Wende beim Baukrimi im Biberbacher Ortsteil Affaltern. Konnten Julia Fahrmeier und Christian Thiel nun endlich bauen?
Fährt man vom Biberbacher Ortsteil Affaltern in Richtung Lauterbrunn, sieht man am Ortsende linker Hand ein Bauernhaus, das gerade renoviert wird, und viel umgegrabene Erde. Hier wurde der Traum vom Haus von Julia Fahrmeier, 40, und Christian Thiel, 43, zum Albtraum. Vor einem Jahr haben wir über das Paar aus Aystetten berichtet, das wegen einer Veränderungssperre der Marktgemeinde Biberbach nicht mit dem Bau seines Bungalows beginnen konnte – zu unübersichtlich und ungeklärt war die Lage für Bürgermeister Wolfgang Jarasch. Fahrmeier und Thiel standen damals nach eigenen Angaben vor dem Verlust ihrer Existenz. Dann aber kam nur einen Monat später die Wende – die Veränderungssperre wurde aufgehoben, und sie rechneten mit einem Einzug nach einem Jahr. Heute ist der Anblick jedoch fast wie vorher.
Auf dem Areal warten vier bereits verkaufte Grundstücke mit je rund 500 Quadratmetern Fläche noch immer darauf, bebaut zu werden. Seit zwei Jahren. Eines davon gehört Thiel und Fahrmeier. Das Einzige, was heute anders ist, ist, dass die baufällige Scheune abgerissen und ein Kanal und Wasseranschluss gebaut wurden. Und das Schild der Fertighausfirma wurde zur Seite gelegt. "Viele haben gefragt, ob es Probleme mit der Firma gibt", sagt Fahrmeier. Dem sei aber nicht so.
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Warum soviel "Gedöns" um eine Privatangelegenheit. Die Augsburger Allgemeine hat ja reichlich Platz für so einen Bericht.
Wenn man ein Grundstück erwirbt sollte man sich im Vorfeld versichern ob dieses Gelände erschlossen ist. Da gehört eben auch die Thematik Wasserversorgung, Kanal, Zuwege, etc. mit dazu. Wenn man vom Bauträger versichert bekommt es wäre alles Erschlossen was auf diesem Grundstück keineswegs der Fall war, würde ich mir eher Gedanken machen um das Thema Vertragsbruch/Vertragsverletzung? Weiterhin ist mir auch nicht Schlüssig ob und in welcher Form diese Thematik überhaupt mit dem Bauträger vertraglich festgeschrieben wurde.
Ich kann definitiv die Gemeinde in dieser Situation verstehen, denn wenn das Grundstück nicht erschlossen ist und der Gemeinderat stimmt diesem Bauantrag zu, bleibt die Kommune eventuell auf den Erschließungskosten sitzen.
Ich denke hier wurden schon viel früher Fehler gemacht wo der Bauwerber das Grundstück vom ehemaligen Besitzer gekauft hat.
Man hat sich zu dieser Zeit keinerlei Gedanken gemacht ob und wie dieses Grundstück bebaut werden kann. Bauland ist eben nicht gleich Bauland und ein Landwirtschaftlicher Betrieb fällt eben unter Gewerbe!