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  3. Landkreis Augsburg: Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung oder eine Vollmacht?

Landkreis Augsburg
24.07.2023

Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung oder eine Vollmacht?

Eine Patientenverfügung ist nicht zwingend notwendig, meint die Beraterin, sehr wohl aber eine Vorsorgevollmacht.
Foto: Franziska Koark, dpa (Symbolbild)

Plus Im letzten Lebensabschnitt machen sich viele Senioren Gedanken um die Vorsorge für den Notfall. In unserer heutigen Folge der "Lebensfragen" geht es um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Ältere Menschen sind oft unsicher, welche Vorkehrungen für den Notfall sie eigentlich treffen sollten. Über die eigenen Wünsche sollte man sich klar werden. Eine Patientenverfügung sei aber nicht zwingend notwendig, erklärt Mandy Regis-Lebender vom Hospizdienst Meitingen Augsburg Land-Nord und rät dazu, in jedem Fall eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen.

Die Unterschiede erläutert sie so: Die Patientenverfügung wird aufgesetzt, um zu regeln, was jeder Einzelne unter Lebensqualität versteht. Das bedeutet: In einer Patientenverfügung steht, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen und welche nicht. Gibt es die Patientenverfügung nicht, werden alle medizinisch notwendigen Schritte in die Wege geleitet. Als zertifizierte Beraterin zur gesundheitlichen Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase erklärt Mandy Regis-Lebender sogar, dass in der Patientenverfügung ein Passus wie dieser aufgenommen werden könnte: „Wenn ich den Mund zuhalte, dann bedeutet das, ich mag nichts essen oder trinken.“ Diese Geste soll meine Selbstbestimmung untermauern und zeigen, dass ich mich bewusst gegen Nahrung oder Flüssigkeit entschieden habe.

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