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  3. Landkreis Augsburg: Kindergartenleiterin zahlt 455.000 Euro aus Vereinsvermögen an Ehemann

Landkreis Augsburg
23.03.2023

Kindergartenleiterin zahlt 455.000 Euro aus Vereinsvermögen an Ehemann

Eine 66-jährige Kindergartenleiterin steht wegen Untreue in 80 Fällen, Subventionsbetrug und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 54 Fällen vor Gericht.
Foto: U. Wagner (Symbol)

Plus Eine Kindergartenleiterin steht wegen Untreue, Subventionsbetrug und Veruntreuung von Arbeitsentgelt vor Gericht in Augsburg. Das Urteil ist ein "saftiger Denkzettel".

Kinderbetreuung ist für Kommunen eine teure Aufgabe. Immer wieder fehlen Plätze oder Personal und ohne Zuschüsse ist ein reibungsloser Betrieb kaum möglich. Bei dieser Einrichtung im Raum Augsburg aber scheinen die Einnahmen nur so gesprudelt zu haben. Betrieben wird der Kindergarten von einem Verein, der sich unter anderem die Förderung, Bildung und Erziehung im vorschulischen Bereich als Ziel setzt. Aufgrund der Gemeinnützigkeit dürfen die Beiträge und staatlichen Zuschüsse nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Leiterin der Einrichtung gewährte ihrem Ehemann allerdings in den vergangenen Jahren aus dem Vereinsvermögen einen Kredit in Höhe von rund 455.000 Euro. Und das war noch lange nicht das einzige Vergehen, weswegen sich die 66-Jährige am Donnerstag vor dem Schöffengericht verantworten musste. 

Schulden im hohen sechsstelligen Bereich hat laut Anklage der Ehemann der Kindergartenleiterin in den vergangenen Jahren angehäuft. Und obwohl die Satzung eindeutig festlegt, dass der Verein einzig und allein "selbstlos und gemeinnützig" tätig sei und keine Personen "durch zweckfremde Ausgaben oder hohe Vergütungen" begünstigt werden dürfen, habe die 66-Jährige zwischen Februar 2017 bis Januar 2021 in insgesamt 80 Fällen ihrem Ehemann Geld in Höhe von mehr als 455.000 Euro gezahlt. Die Kreditvereinbarung war flexibel, die Rückzahlung somit nicht geregelt und laut Staatsanwalt Sebastian Ehinger "erheblich gefährdet" gewesen. Aufgrund eines finanziellen Engpasses habe die Angeklagte zudem im April 2020 „Corona Soforthilfe“ in Höhe von 15.000 Euro beantragt.

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