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Augsburg
08.06.2021

Essen nur drinnen erlaubt: Der Stadtmarkt hat spezielle Corona-Regeln

Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Viktualienhalle auf dem Augsburger Stadtmarkt ist wieder erlaubt.
Foto: Ulrich Wagner

Plus Mittagessen in den Hallen des Augsburger Stadtmarkts ist jetzt wieder möglich, draußen jedoch nicht. Was Kunden und Händler beachten müssen – auch bei der Maskenpflicht.

Rita und Alfred Landmann aus Maisach (Kreis Fürstenfeldbruck) haben ihren ersten Urlaubstag für einen Ausflug nach Augsburg genutzt. Der Einkaufsbummel wird zur Mittagszeit unterbrochen. Der Weg führt das Ehepaar in die Viktualienhalle auf dem Stadtmarkt. Auf einem der Tische stehen ein Salatteller und zwei Getränke. "Der Stadtmarkt ist für uns immer eine beliebte Anlaufstelle", sagt Rita Landmann, "und wir schätzen das Essen". Seit Montag gibt es eine Neuerung: In Fleischhalle und Viktualienhalle können Speisen wieder vor Ort verzehrt werden. Zuletzt gab es lediglich den Mitnahmeverkauf. Draußen dürfen sich die Kunden der beiden Hallen allerdings nicht mit ihrem Essen hinsetzen. Das hat mit den speziellen Corona-Regeln für den Stadtmarkt zu tun.

Rita und Alfred Landmann genießen die Mittagspause auf dem Augsburger Stadtmarkt. Speisen dürfen jetzt wieder in den Hallen verzehrt werden.
Foto: Ulrich Wagner

Seit Mittwoch vergangener Woche ist die Maskenpflicht im Stadtgebiet aufgehoben. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Die Stadt hat angeordnet, dass am Stadtmarkt weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Dies wird damit begründet, dass die Situation in den Hallen vergleichbar mit Supermärkten sei, wo ebenfalls eine Maskenpflicht bestehe.

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08.06.2021

Eine Schwachsinnregelung jagt die nächste. Geht es um´s schikanieren und abkassieren?