Wie viele leer stehende Wohnungen gibt es in Augsburg?
Die Stadt Augsburg möchte bis zum Ende des Jahres einen Vorschlag machen, wie Eigentümer zum zügigen Vermieten gebracht werden sollen. Eine Immobilie sticht vielen oft ins Auge.
Wohnungsleerstände scheinen in Augsburg kein größeres Problem zu sein, wenn man den Zahlen des Sozialreferats folgt. Bereits seit 2018 fertige man Statistiken an, wenn man leer stehende Wohnungen von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet bekommt. Pro Monat gebe es null bis zwei Meldungen, so die Stadtverwaltung. Bei näherer Untersuchung stelle sich dann oft heraus, dass die Wohnungen renoviert werden, neue Mieterinnen oder Mieter gesucht werden oder ein Verkauf der Wohnung läuft. "Dass Wohnungen bewusst über einen längeren Zeitraum leer stehen gelassen werden, scheint nach derzeitiger Erkenntnislage kein verbreitetes Problem zu sein", so Sozialreferent Martin Schenkelberg (CSU). Grundsätzlich könnten Leerstände unter Telefon 0821/324-64830 oder via E-Mail an leerstand@augsburg.de gemeldet werden.
Wohnungen in Augsburg: Meldeplattform soll geprüft werden
In der Bürgerversammlung im Oktober war der Wunsch aus der Bürgerschaft formuliert worden, dass die Stadt eine Meldeplattform einrichten möge und versuchen solle, auf Eigentümer einzuwirken, Wohnungen nicht leer stehen zu lassen. Eine Meldeplattform werde man prüfen, der zweite Vorstoß aus der Bürgerversammlung wurde vom Stadtrat zuletzt aber abgelehnt. Wie berichtet plant die Stadt eine so genannte Zweckentfremdungssatzung. Sie würde die Umwandlungen von Wohnungen zum Beispiel in Ferienwohnungen erschweren. Bis zum Ende diesen Jahres will das Sozialreferat einen Entwurf für eine Satzung vorstellen. Auch ein mehr als dreimonatiger Leerstand würde laut Gesetz als Zweckentfremdung zählen, die potenziell Strafe kostet. CSU und Grüne hatten eine Zweckentfremdungssatzung im Koalitionsvertrag auf Druck der Grünen festgeschrieben, der Haus- und Grundstücksbesitzerverband übte daran Kritik, weil eine Satzung einen Eingriff in Privateigentum darstelle. Gesetzlich ist eine Zweckentfremdungssatzung in Städten möglich, in denen die Wohnungssituation angespannt ist.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ich kenne einige Immobilienbesitzer in Schwaben, die mit Absicht nicht vermieten. Wenn man deren Geschichten hoert, kann man das nachvollziehen. Als Mieter kann man jederzeit mit 3 Monaten Frist kuendigen, als Vermieter bis zu 9 Monaten. Aber der Mieter braucht keinen Grund, der Vermieter sehr wohl. Ich hatte auch eine vermietete Wohnung mit einem Mieter, wo mir fast die Traenen kamen, wie der die hinterliess. Bei allen gutgemeinten Staerkungen der Mieter, aber wenn man als Vermieter Pech hat, bekommt man einen schwierigen Mieter kaum mehr los.
>> Zu prüfen ist auch die Frage, ob eine Herrichtung für Wohnzwecke finanziell im Verhältnis steht, wenn es sich um sanierungsbedürftige Gebäude handelt. <<
Man muss sich einfach damit abfinden, dass im Hinblick auf die aktuell gewünschte Klimaneutralität in Verbindung mit enormen Baupreissteigerungen, zu wenig Handwerkern (nicht irgendwelche "Fachkräfte"), Verbot von Einbau und Erneuerung von Gasheizungen ab 2025 sowie abgeschafften staatlichen Förderungen es mehr Leerstand geben wird.