250 Demonstranten radeln in Augsburg über die B17
Plus Die Augsburger Demo war Teil eines bundesweiten Aktionstages. Die Stadt wollte eine Sperrung der B17 für den Fahrradkorso verhindern. Gerichte gaben jedoch grünes Licht.
Mit einem Fahrradkorso über die B17 und zahlreiche andere Augsburger Straßen haben rund 250 Teilnehmer in Augsburg am Sonntag für sichere Radwege und gegen neue Autobahnen demonstriert. Die Demonstration war Teil eines bundesweiten Aktionstages für eine klimaschonende Verkehrswende. Der Demo in Augsburg waren quasi bis zur letzten Minute juristische Auseinandersetzungen zwischen Umweltaktivisten und der Stadt vorausgegangen.
Hinter dem Fahrradkorso stehen Aktivisten des Augsburger Klimacamps und das neu gegründete Bürgerbündnis "Mobilitätswende Augsburg". Ein zentraler Streitpunkt war im Vorfeld, dass die Demo in einem Teilstück auf der B17 (und ursprünglich auch auf der Autobahn) verlaufen sollte. Die Bundesstraße ist autobahnähnlich ausgebaut und gilt als zentrale Verkehrsader durch Augsburg in Nord-Süd-Richtung. Für den Fahrradkorso musste sie in einem kurzen Abschnitt im Bereich der Bürgermeister-Ackermann-Straße für den Autoverkehr in beide Richtungen gesperrt werden. Dies wollte die Stadt untersagen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Als Autofahrer solidarisiere ich mich mit den Radfahrern. Der Umbau der Wertachstraße ist ein negatives Vorzeigeprojekt wie die Stadt Augsburg die Fahrradfahrer verprellt, um die heiligen Anwohnerparkplätze zu schützen.
Radfahren scheint in Zeiten von Corona eine hoch gefährliche Angelegenheit zu sein, die im städtischen Umfeld nur durch Nutzung einer FFP2 Maske kalkulierbar wird?
>> Das Augsburger Verwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gaben jedoch in zwei Eilverfahren den Demonstranten grünes Licht. <<
Die Antragsbegründung der Stadt Augsburg war mehr als schwach:
"...Das Recht „schnell von einem Ort zum anderen zu gelangen“, wie es die Beschwerdebegründung beschreibt..."
https://augsburg.klimacamp.eu/pages/Pressemitteilungen/2021-06-04-B17-Demo-2.html
Wirklich abwägungswürdig wäre wohl die Antragsbegründung mit Nachteilen auch nur kurzzeitiger Verdrängung von Verkehr einer Bundesfernstraße in urbane Gebiete gewesen.