
4500 Augsburger unterschreiben gegen Grundsteuer-Erhöhung


Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen die Erhöhung der Grundsteuer sehen sich im Aufwind, nachdem die Stadt die Bescheide verschickt hat. Doch ist das Begehren auch zulässig?
Das Bürgerbegehren gegen die Erhöhung der Grundsteuer hat nach Angaben der Initiatoren rund 4500 Unterschriften. In den vergangenen Wochen, als die Stadt die 110.000 Bescheide verschickte, seien viele Unterschriften dazu gekommen, so Anna Tabak, Vorsitzende der Wählervereinigung „Wir sind Augsburg“ (WSA) und Sprecherin der Initiatoren. Die Rechnung Schwarz auf Weiß präsentiert zu bekommen, habe bei vielen Wirkung gezeigt.
Erhöhung der Grundsteuer trifft auch Mieter
„Was viele Augsburger aber noch nicht verinnerlicht haben, ist, dass es nicht nur die Eigentümer trifft, sondern dass diese die Erhöhung auf die Mieter umlegen können und natürlich auch werden. Somit ist jeder, der in Augsburg wohnt, betroffen.“ In der Tat dürften etliche Mieter dies bei der nächsten Nebenkostenabrechnung zu spüren bekommen. Die Stadt verteidigte die Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer mit der finanziellen Situation der Stadt. Zudem lag Augsburg beim Hebesatz zuletzt unter dem bayerischen Durchschnitt für Städte dieser Größenordnung, mit der Erhöhung liegt die Stadt an der Spitze. Sieben Millionen soll die Erhöhung in die Kassen spülen – pro Grundstück sind das zwischen zehn und 100 Euro. Insgesamt zahlt man jährlich pro Wohnung oder Haus grob zwischen 100 und 700 Euro.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Das Sammeln von Unteschriften gegen die Grundsteuer-Erhöhung ist ohnehin eine Farce.
Die Hebesätze sind Teil der Haushaltssatzung und über die findet gem. Art. 18 a Abs. 3 GO kein Bürgerentscheid statt. Punkt. Aus. Äpfi. Amen.
4500 Augsburger unterschreiben gegen Grundsteuer-Erhöhung
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und das ist gut so ....
Grundsteuer ist schleichende Enteigung ....... in ca. 500 Jahren, hat die Grundsteuer den Wert des Objektes gefressen.
"Das Brutale" ist die Kommune kann 5 Jahre zurück, rückwirkend Grundsteuerer erhöhen, und daraus eintreiben.
"Das Brutale" ist die Kommune kann 5 Jahre zurück, rückwirkend Grundsteuerer erhöhen, und daraus eintreiben.
Könnten Sie mir auch die Quelle zu dieser Aussage nennen? Denn ich kann mir nicht vorstellen dass eine Gemeinde aufgrund Rückwirkungsverbots rückwirkend Hebesätze erhöhen kann.
Ach, man konnte dagegen unterschreiben?
Hätte ich gemacht.
Die Werbung für das Bürgerbegehren war wohl unzureichend. Es war möglich, im letzten halben Jahr in Augsburg zu wohnen, und davon nichts mitzukriegen.
Und das darf den Initiatoren von (irgendwelchen) Bürgerbegehren nicht passieren, auf keinen Fall. Das ist der "Kardinalfehler".
Das nächste Mal vielleicht jemanden fragen, der sich damit auskennt. (Werbeagenturen gibts wie Sand am Meer.)