Antennen, Rauchen, Lärm: Vermieter und Nachbarn ziehen oft vor Gericht
Rauchen am Balkon und das Anbringen von Parabolantennen: Das Amtsgericht Augsburg wird zur Zeit auf Trab gehalten. Was für Aufruhr sorgt und wie man sich verhalten soll.
Nach dem BGH-Urteil zum Rauchen am Balkon vom vergangenen Freitag sorgt jetzt auch das Anbringen von Parabolantennen für Mehrarbeit am Amtsgericht Augsburg. Das sagt Andrea Laser, Richterin am Amtsgericht Augsburg und Pressesprecherin für Zivilsachen. Sie berichtet: "Vor allem im gewerblichen Vermietungsbereich gibt es eine starke Klagewelle in Bezug auf Parabolantennen. Viele Wohnungsbaugesellschaften schließen sie kategorisch aus und bieten nur Kabelanschluss an".
In einem aktuellen Fall in Augsburg hat ein Mieter ungefragt eine Parabolantenne am Balkon seiner Mietwohnung angebracht. Ohne Zustimmung des Vermieters ist so etwas allerdings nicht zulässig. Der Mieter begründete sein Handeln damit, dass er mit einer solchen Antenne bis zu 100 Sender in seiner Muttersprache empfangen könne. Dem Vermieter aber passte es gar nicht, dass die Parabolantenne ungefragt und vor allem unfachmännisch am Balkon angebracht wurde. Die Parteien konnten sich schließlich auf eine professionelle Anbringung der Antenne einigen. Die Kosten mussten aber die beklagten Mieter tragen.
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