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Augsburg: Besucherregeln in Augsburger Pflegeheimen werden wieder verschärft

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Besucherregeln in Augsburger Pflegeheimen werden wieder verschärft

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    Für Besucher in Alten- und Pflegeheimen gelten seit dieser Woche die drei Gs – sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein und über einen entsprechenden Nachweis verfügen.
    Für Besucher in Alten- und Pflegeheimen gelten seit dieser Woche die drei Gs – sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein und über einen entsprechenden Nachweis verfügen. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Mit den steigenden Inzidenzwerten haben sich auch wieder die Richtlinien für Pflege- und Altenheime geändert. „Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden angepasst“, sagt Daniela Frumert, Sprecherin der städtischen Altenhilfe. Seit dieser Woche müsse wieder ein negativer Schnelltest vorgelegt werden, wenn Personen keinen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen könnten.

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