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  3. Augsburg: Besucherregeln in Augsburger Pflegeheimen werden wieder verschärft

Augsburg
19.08.2021

Besucherregeln in Augsburger Pflegeheimen werden wieder verschärft

Für Besucher in Alten- und Pflegeheimen gelten seit dieser Woche die drei Gs – sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein und über einen entsprechenden Nachweis verfügen.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Plus Für Besucher von Heimen gilt wieder eine Test-Pflicht, sofern diese weder geimpft noch genesen sind. In den Einrichtungen werden bereits Szenarien für den Herbst besprochen.

Mit den steigenden Inzidenzwerten haben sich auch wieder die Richtlinien für Pflege- und Altenheime geändert. „Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden angepasst“, sagt Daniela Frumert, Sprecherin der städtischen Altenhilfe. Seit dieser Woche müsse wieder ein negativer Schnelltest vorgelegt werden, wenn Personen keinen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen könnten.

Schnelltest muss bei einer Teststation im Stadtgebiet vorgenommen werden

Nachdem in Alten- und Pflegeheimen besonders schutzbedürftige Menschen leben, ziehen mit dem Anstieg der Infektionszahlen nun auch wieder die Kontrollen an. Wer eine Einrichtung der Augsburger Altenhilfe betreten will, muss einen Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist, wenn kein Impf- oder Genesenennachweis vorliegt. Derzeit könne allerdings kein Personal dafür abgestellt werden, das Testungen in den jeweiligen Einrichtungen vornimmt. „Besucherinnen und Besucher werden gebeten, dafür eine der vielen Teststationen im Augsburger Stadtgebiet aufzusuchen“, so Frumert.

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