Bürgerbegehren zu Stadtwerke-Fusion hat Nachspiel
Die Bürgerinitiative gegen die Stadtwerkefusion klagt dagegen, dass die erste Frage für unzulässig erklärt wurde. Welche Folgen hätte ein Urteil?
Ein gutes halbes Jahr nach dem Bürgerentscheid, der die Energiefusion zwischen Stadtwerken und Erdgas Schwaben verhinderte, sahen sich gestern Vertreter der Bürgerinitiative „Stadtwerke in Bürgerhand“ und der Stadt Augsburg vor dem Verwaltungsgericht. Die der Bürgerabstimmung vorgeschaltete Unterschriftensammlung (Bürgerbegehren) hat ein juristisches Nachspiel. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens um Sprecher Bruno Marcon klagen gegen die Stadt, weil diese eine erste Fassung des Bürgerbegehrens für unzulässig erachtet hatte.
Ab Januar 2015 waren die Initiatoren des Bürgerbegehrens mit folgender Fragestellung auf Unterschriftenfang gegangen: „Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben und jegliche Fusion mit anderen Unternehmen unterbleibt?“ Der Stadtrat hatte schon zuvor beschlossen, dass auch im Fall einer Energiefusion die Wasser-Sparte der Stadtwerke unangetastet bleiben soll.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.