City-Galerie: Abwärts hat Vorfahrt
Das Amtsgericht hat sich mit den Vorfahrtsregeln im Parkhaus des Einkaufszentrums befasst. Zwei Autofahrer stritten nach einem Unfall
Mit der Verkehrsregelung im Parkhaus an der City-Galerie hat sich jetzt das Amtsgericht auseinandergesetzt. Vor Gericht stritten zwei Autofahrer, wer auf dem Weg Richtung Ausfahrt die Vorfahrt hat: derjenige, der in einem der spiralförmigen Abfahrtstürme Richtung Ausfahrt unterwegs ist oder derjenige, der ein Parkdeck verlässt und in einen der Türme einfahren will.
Grund war ein Unfall an eben einer solchen Einmündung. Das Problem: Schilder, die die Vorfahrt regeln, gibt es im Parkhaus nicht. Lediglich an der Einfahrt zum Parkhaus wird darauf hingewiesen, dass die Straßenverkehrsordnung gilt.
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