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Augsburg
05.04.2018

Firma schleppte rechtswidrig Auto ab

Wenn ein Auto abgeschleppt wird, ist das für die Halter der Fahrzeuge oft eine unangenehme Situation. Nicht immer ist das zuständige Abschleppunternehmen dabei im Recht, wie ein Zivilprozess in Augsburg zeigte.

Ein Unternehmen nahm den Kleinbus eines Ehepaares in Augsburg den Haken. Nach einem Zivilprozess musste er nun nicht nur die Kosten für die Aktion zurückzahlen.

Die Journalistin Marilis Kurz-Lunkenbein und ihr Ehemann Richard Kurz, 63, ein ehemaliger Gewerkschaftssekretär, sind durchaus kritische Geister. Sie lassen sich nicht alles gefallen. Ihr Motto „Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt“ hat auch im Streit mit einem Augsburger Abschleppunternehmer Früchte getragen. Das Amtsgericht hat eine kostenpflichtige Abschleppaktion der Firma für rechtswidrig erklärt. Es ist einer der seltenen Fälle, bei der die Justiz sich auf die Seite des Autofahrers geschlagen hat.

Was war geschehen? An einem heißen Sommertag im August 2016 hatte das Ehepaar seinen Kleingarten im Riedinger Park besucht. Weil die kränkelnde Mutter von Richard Kurz mit von der Partie war, fuhr man ausnahmsweise mit einem VW-Bus bis zur Austraße, wo man das Auto auf einer nahe gelegenen Industriebrache abstellte. Richard Kurz erinnert sich: Das Tor zu dem Gelände dort steht immer offen, es gibt kein Schild, das es als Privatraum ausweist. Seit 1993 habe er dort immer wieder mal seinen Kleinbus geparkt, was niemanden gestört habe. An jenem Augusttag muss es anders gewesen sein. Denn als Richard Kurz seine Mutter heimfahren wollte, war der Wagen weg. Der 63-Jährige dachte sofort an einen Diebstahl. Ein Anruf bei der Polizei ergab freilich einen anderen Grund für das verschwundene Auto: Der Kleinbus war abgeschleppt worden.

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