Gericht: Durchsuchung des Augsburger "Open Lab" war rechtswidrig
Vor dem AfD-Parteitag durchforsteten Ermittler Räume von Unbeteiligten, um an Hinweise zum "Krawallreiseführer" zu kommen. Das war falsch, befand nun ein Gericht.
Am 20. Juni rückten deutschlandweit Polizisten aus, um Wohnungen von Netzaktivisten zu durchsuchen und Datenträger zu beschlagnahmen. Die Ermittler erhofften sich, Hinweise zu den Erstellern einer Internetpublikation zu bekommen, die vor dem AfD-Bundesparteitag für Aufregung gesorgt hatte: „Augsburg für Krawalltouristen“ nennt sich das Werk, in dem anonym zu Straftaten aufgerufen wird.
Die Verbindung der Netzaktivisten zu der Internetseite war dünn: Die Ersteller der Internetseite nutzen eine E-Mail-Adresse des Anbieters „riseup“, der keine Nutzerdaten erfasst. Wer den E-Mail-Anbieter unterstützen will, kann über ein Konto des Vereins „Zwiebelfreunde“ dafür spenden, der Projekte zur sicheren und vertraulichen Kommunikation im Internet unterstützt. Als Tatverdächtige werden die betroffenen Zwiebelfreunde-Mitglieder in dem Ermittlungsverfahren nicht geführt, sondern als Zeugen.
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Ein Hoffnungsschimmer am bayerischen Justizhimmel.