
Krankenkasse verklagt Klinik: Mann hätte ruhiggestellt werden sollen


Ein verwirrter alter Patient stürzt und bricht sich den Oberschenkel. Seine private Krankenversicherung will die Klinik haftbar machen. Nun kommt es zum Prozess.
Rund 100 000 Mal pro Jahr genehmigen deutsche Gerichte sogenannte freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege: Gurte, Bettgitter oder auch Medikamente, die alte, pflegebedürftige Menschen schützen sollen. So können sie sich nicht mehr verletzen, argumentieren die einen. So wird ihnen die letzte Freiheit genommen, das letzte bisschen Menschenwürde, sagen die anderen.
Krankenversicherung verklagt Krankenhaus, weil sich Patient verletzte
Ein bekannter Lösungsansatz für den Konflikt ist der sogenannte „Werdenfelser Weg“, den Juristen und Pflegekräfte 2007 in Garmisch-Partenkirchen entwickelt haben. Das ist der gesellschaftspolitische Hintergrund. Doch oft geht es dabei auch um Geld, wie ein Fall zeigt, der am Landgericht Augsburg verhandelt worden ist. Eine private Krankenversicherung hat ein schwäbisches Krankenhaus verklagt, weil sich dort ein Patient verletzt hat. Die Kosten für die Behandlung wollte die Krankenversicherung vom Klinikbetreiber – rund 12 500 Euro. Geklappt hat das nicht.
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