Schul-Brandstifter kommen um Haftstrafe herum
Zwei Schüler haben an der Reischleschen Wirtschaftschule Feuer gelegt. Die Brandstifter saßen deshalb in U-Haft. Doch was bewirkt das Gefängnis bei jungen Tätern?
Es war Faschingsfreitag. Deshalb fanden sie im Schulhaus die Luftschlange aus Papier, mit der alles begann. Mit der Schlange zündelten zwei Schüler der Reischleschen Wirtschaftsschule im Alten Postweg zuerst nur ein bisschen herum. Doch noch am selben Tag setzen die beiden, 19 und 21 Jahre alt, mit Papier eine Toilette der Schule in Brand. Und in der Woche nach den Ferien legten sie erneut in einer Toilette Feuer – dieses Mal mit Benzin.
Es war kein Scherz, sondern ein Verbrechen. Für schwere Brandstiftung sieht das Gesetz mindestens ein Jahr Haft vor. In den Toiletten entstand ein Schaden von rund 30000 Euro. Beim ersten Feuer erlitt ein Schüler eine leichte Rauchvergiftung, als er versucht hatte, zu löschen. Am Tag nach dem zweiten Feuer wurden die jungen Brandstifter festgenommen. Für die Schüler hatten die Taten drastische Folgen. Sie kamen in Untersuchungshaft. Der 19-Jährige legte schnell ein Geständnis ab und wurde nach drei Wochen freigelassen. Der Ältere kam erst an diesem Freitag wieder frei, nachdem der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt worden ist.
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