
Stadt will Parken auf mehr Gehwegen erlauben


Die Stadt Augsburg will das Parken auf weiteren Gehwegen erlauben. Infrage kommen nur bestimmte Straßen. Sechs stehen auf der Liste ganz oben.
Für Bewohner der Innen- und Altstadt ist es schon seit Jahrzehnten normal, keinen Parkplatz vor ihrer Tür zu bekommen. Doch dass sich abends am Straßenrand kein Platz mehr für das Auto findet, passiert inzwischen auch immer öfter in Stadtteilen weiter außerhalb des Zentrums. Grund ist, dass die Zahl der zugelassenen Autos steigt, die Parkmöglichkeiten am Straßenrand aber nicht zugenommen haben.
Die Stadt will nun prüfen, wo sie das sogenannte Gehwegparken erlauben kann: Autos stehen dabei mit einer Hälfte auf einem abmarkierten Bereich des Bürgersteigs.
Gehwegparken schon an mehreren Stellen in Augsburg erlaubt
An mehreren Stellen in Augsburg ist das Gehwegparken bereits seit Jahren erlaubt, etwa in der Pferseer Straße kurz vor der Unterführung. Schilder weisen darauf hin. Dort wurden zuletzt auch die Randsteine angeschrägt, damit Autos beim Überfahren nicht beschädigt werden. Die Stadt will dies nun in weiteren Straßen erlauben.
Konkret geht es um die Iselerstraße in Hochzoll, die Wartenburger Straße, Kolberg-, Katzbach- und Hegelstraße (alle im Stadtteil Lechhausen) sowie um die Körnerstraße in Pfersee.
Dabei, so das Baureferat, handle es sich um einen Teil einer Prioritätenliste, wo man mit den 60000 Euro, die im Haushalt für Bordsteinanschrägungen vorgesehen sind, hinkommt. „Weitere Straßen können in einer fortgeschriebenen Prioritätenliste erfasst werden, falls in den kommenden Haushaltsjahren Mittel für die Gehwegankeilung bereitgestellt werden“, so Baureferent Gerd Merkle (CSU).
Gehweg muss mindestens 1,50 Meter breit bleiben
Hintergrund der Überlegungen der Stadt ist, dass inzwischen statistisch auf fast jeden zweiten Einwohner Augsburgs ein Auto zugelassen ist, die Tendenz ist weiterhin steigend. Die Stadt änderte vor einem Jahr zwar ihre Stellplatzsatzung bei Kindergärten und Studentenwohnheimen, doch bei Mehrfamilienhäusern blieb es fast gleich. Neubauten müssen demnach einen Stellplatz pro Wohnung zuzüglich einiger Besucherplätze für die ganze Anlage haben. Das genügt freilich nicht immer, und in Bestandsvierteln, wo beim Bau der Häuser noch keine Tiefgaragen Vorschrift waren, hilft die Stellplatzsatzung ohnehin nichts.
Dass jetzt massenweise Bürgersteige im Stadtgebiet zugeparkt werden, steht allerdings nicht bevor. Die Stadt weist darauf hin, dass der Gehweg auf mindestens 1,50 Meter Breite weiterhin für Fußgänger passierbar bleiben muss. Es müsse mindestens soviel Platz sein, dass ein Kinderwagen oder Rollstuhl und ein Fußgänger aneinander vorbeikönnen. Auch auf der Straße müsse mindestens eine Durchfahrtsbreite von 3,50 Meter bestehen bleiben.
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