
Über die "Wilde Siedlung" entscheidet nun das Gericht

Plus Die Stadt Augsburg beharrt auf ihrer Position, dass die Bewohner das Areal verlassen müssen. So geht es jetzt weiter im Streit um die alternative Wohnform.

Wie geht es mit der „Wilden Siedlung“, der alternativen Wohnform am Ortsrand von Lechhausen, weiter? Neun Personen leben hier in Bauwagen und Hütten. Eine Genehmigung dafür haben sie jedoch nicht. Die Stadt will das Kapitel „Wilde Siedlung“ deshalb zügig beenden. An dieser Position hält sie fest, hieß es am Donnerstag in der Sitzung des städtischen Ferienausschusses. Das Gremium ist mit 14 Stadträten besetzt und tagt in den politischen Sommerferien.
Die neue Debatte um die Zukunft der „Wilden Siedlung“ kam wegen eines Berichts unserer Redaktion auf.
Die CSU-Stadtratsfraktion verlangte Aufklärung, wie die Situation zu bewerten sei. Fakt ist, dass nach Stand der Dinge das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat. Grund: Es gibt einen Rechtsstreit zwischen Stadt und Bewohnern, die durch Anwalt Sven Gröbmüller vertreten werden. Hintergrund sind zwei Rechtsbescheide, mit denen die Stadt im Vorjahr gegen die Bewohner vorgegangen ist. Zum einen wird ihnen untersagt, das Gelände dauerhaft zu nutzen. Die Bewohner sollen das Areal bis Jahresende 2019 verlassen. In einem zweiten Schritt geht es um die Beseitigung der Hütten. Diese hätten ebenfalls bis Jahresende von den Bewohnern entsorgt werden sollen.
"Wilde Siedlung" in Lechhausen: Die Bewohner reichten Klage ein
Die Siedler gingen dagegen vor. Über ihren Anwalt reichten sie Klage beim Verwaltungsgericht ein. Wie von Anwalt Gröbmüller zuletzt geschildert, wurde der Bescheid wegen der Beseitigung der Hütten zurückgenommen.
Im Ferienausschuss betonte Baureferent Gerd Merkle (CSU), dass diese Entscheidung aber keinen Einfluss auf die grundsätzliche Rechtsposition der Stadt nehme. Das heißt: Die Bewohner müssen gehen. Über den Zeitpunkt lässt sich gegenwärtig nichts sagen, weil zunächst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuwarten sei. „Der Termin zum Jahresende ist vorerst durch die Klageerhebung ausgesetzt“, so Merkle und bestätigt damit Informationen unserer Redaktion. Folgt das Gericht der Rechtsauffassung der Stadt, wird sie, so war im Ferienausschuss zu hören, auf eine schnelle Räumung drängen, auch wenn dann gegebenenfalls noch Hütten stehen. Für die Siedlung gebe es weder eine Baugenehmigung noch Planungsrecht, sagte Oberbürgermeister Kurt Gribl zur gesetzlichen Ausgangslage. Diese war für den Bauausschuss im Oktober 2018 letztlich der Anlass, um gegen die Siedlung vorzugehen.

Er verschließe sich keinen Gesprächen mit den Siedlern, sagte Baureferent Merkle am Donnerstag. Gegenwärtig sei aber zu sehen, dass im Stadtgebiet kein städtisches Areal zu Verfügung stehe, das mit den Wünschen der alternativen Bewohner in Einklang zu bringen sei.
Die Diskussion ist geschlossen.
Wichtig sind positive Signale an die Bevölkerung - ein geordnetes Verfahren für Tiny Houses wie in Dortmund würde sicherlich auch in Augsburg Zuspruch finden.
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=572353
Genau dafür sind Gerichte doch da, Streitereien neutral entsprechend der Gesetzeslage zu klären.
Danach muss die Stadt aber auch konsequent, der Rechtslage folgend, reagieren.
Kluge Reaktion der Reaktion der Stadträte; wer eine gerichtliche Klärung verlangt, soll diese auch bekommen.
Die Kläger können in diesem Rahmen auch die behaupteten Zusagen der damaligen Regenbogenregierung nachweisen. Aber wie schon gesagt, ich glaube nicht, diese "alternative" Wohnformen ohne fließend Wasser und Abwasser fördern wollten.