Gericht verurteilt den Blumenmaler zu Bewährungsstrafe
Das Augsburger Amtsgericht hat den Schöpfer der "Augsburgblume" wegen Sachbeschädigung in mehreren hundert Fällen zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige von Herbst 2010 bis Frühjahr 2012 hunderte Stromkästen, Häuser, Garagentore, Automaten und Wände in Augsburg mit Blumen bemalt hatte. Die Werke wurden als sogenannte „Augsburgblumen“ bekannt. Der 25-Jährige erklärt die Wahl des Motivs so: "Ich habe schon als Kind Blumen geliebt." Er will Kunst studieren.
Der Angeklagte, der nach seiner Festnahme im Frühjahr lange gegenüber den Ermittlern geschwiegen hatte, legte zu Prozessbeginn am Mittwochmorgen ein volles Geständnis ab. Er habe die Blumen als "nette Geste" verstanden, so der Angeklagte. Gedanken darüber, ob die betroffenen Hausbesitzer seine Malereien haben wollen, habe er sich nicht gemacht. "Ich wollte die Welt ein bisschen schöner machen."
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