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Golfclub Augsburg
04.02.2021

Bespielen verboten! Golfclub Augsburg im Streit mit Grundstückseigentümerin

Rund 54 Hektar Land gehören zum Golfplatz des GC Augsburg in Burgwalden (hier ein Blick auf das Grün der Spielbahn 9). Doch nun gibt es Probleme mit einer neuen Grundstückseigentümerin. Ihre Flächenstücke auf den Bahnen 13 und 14 dürfen von den Mitgliedern nicht mehr bespielt werden.
Foto: Michael Hochgemuth

Plus Auf dem Platz des Golfclubs Augsburg haben sich Besitzverhältnisse geändert. Eine neue Eigentümerin hat Mitgliedern die Nutzung ihrer Grundstücke untersagt.

Eine unangenehme Nachricht beschäftigt die Mitglieder und die Führung des Golfclubs Augsburg seit Jahresbeginn. Nach dem Tod eines Pächters haben dessen Erben zwei Grundstücksflächen auf dem 18-Loch-Kurs in Burgwalden verkauft, doch nun untersagt die neue Eigentümerin dem GCA das Bespielen und die Pflege dieser Bereiche. Die Flächen befinden sich ziemlich mittig auf den Golfbahnen 13 und 14 und dürfen nun für den Sport nicht mehr genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht die Eigentümerin mit Strafanzeige. Dennoch bemühe man sich vonseiten des GCA weiterhin, mit ihr eine einvernehmliche und für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, sagt Club-Präsident Klaus Leuthe auf Anfrage. Wie die Golfsportler das Problem kurzfristig lösen wollen, auch dazu gibt es bereits Ideen.

Golfclub Augsburg: Ohne Vertrag kein Golfspiel auf 15.000 Quadratmetern

Der Pachtvertrag über die restlichen Flächen des rund 54 Hektar großen GCA-Areals läuft bis zum Jahre 2042, nur „dazwischen fehlen uns halt jetzt 15.000 Quadratmeter. Klar, würden wir sie gern weiter nutzen, deshalb verhandeln wir auch noch“, so Leuthe. Vom bisherigen Eigentümer war der Pachtvertrag schon vor eineinhalb Jahren zum 31. Dezember 2020 gekündigt worden. „Die neue Eigentümerin hat uns mitgeteilt, dass wir nicht mehr auf ihren Flächen spielen dürfen, wenn wir keinen Vertrag haben. Das ist natürlich ihr gutes Recht“, sagt Leuthe, „jetzt müssen wir schauen, dass wir da Lösungen hinbekommen.“ Gemäß des in der bayerischen Verfassung verankerten Geh- und Wegerechts sei das Betreten der freien Natur natürlich grundsätzlich erlaubt, betont Rechtsanwalt Leuthe, auf den betroffenen Flächen aber „darf ich niemanden Golfspielen lassen“.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

04.02.2021

Eine verfahrene Situation. Jahrelanger Streit - womöglich vor Gericht bringt wenig. Ich würde, ggfs. unter Mitarbeit eines professionellen Mediators noch 1-2 Einigungsanläufe unternehmen.

05.02.2021

Warum eine Einigung zwanghaft suchen, wenn der Golfclub auch ohne die beiden Flächen zurecht kommt. Da ist der Aufwand doch viel größer. Die neue Eigentümerin hat wohl viel inverstiert und wird sich mit der alten Pacht nicht zufrieden geben - vorerst. Nach 5 -10 Jahren sieht das dann ganz anders aus. Eine Mediation würde bei der Frau nur das Gefühl bestärken, dass der Golfclub dringend auf diese Flächen angewiesen ist, was absolut nicht der Fall ist.

05.02.2021

Es gibt meistens mehrere Wege.

04.02.2021

Ich hoffe auch, dass der Golfclub sich nicht herab auf diese Machenschaften einzugehen. Solche Leute, wie die Eigentümerin, hab ich auch schon kennengelernt. Die beweisen besondere Bauernschläue und sollten daher nicht mit irgendwelchen Angeboten/Entgegenkommen belohnt werden. Weil, alles was die Eigentümerin macht, zeigt eindeutig, dass sie den Kauf in der Intension getätigt hatte um den Golfclub zu schädigen. Ich wünsche der Eigentümerin viel Spass mit ihrer Wiese mitten im Golfplatz!

04.02.2021

Vermutlich war der Gedanke hier, erstmal kaufen und mit Gewinn an Golfclub weiterverkaufen. Wird vermutlich nicht funktionieren. Nun ja, jetzt hat die/der neue Eigentümere*in eine Wiese die sie nicht einmal betreten kann. Jemand anderes wird die Fläche bestimmt nicht kaufen. Dumm gelaufen.

04.02.2021

"Nach dem Tod eines Pächters haben dessen Erben zwei Grundstücksflächen auf dem 18-Loch-Kurs in Burgwalden verkauft, doch nun untersagt die neue Eigentümerin dem GCA das Bespielen und die Pflege dieser Bereiche. "


Kann da leider nicht folgen. Ursprünglich hatten die Mitglieder die Flächen doch wohl selbst gepachtet. Warum ist das nicht mehr so? Warum liegen die Pachtverhältnisse offenbar in verschiedenen Händen und warum hat der Pächter, der nun verstorben ist, denn den Pachtvertrag gekündigt? Wollte er auch mehr Geld haben für die Nutzung der Fläche? Was hätter er denn weiter vorgehabt mit dem Grunstück?

Dass die Erben des verstorbenen Pächters die zwei Grundstückflächen verkauft haben können, erscheint mir auch zweifelhaft. Ein Pächter ist ja nicht Eigentümer, genausowenig seine Erben. Bestenfalls kann also das Pachtrecht abgetreten worden sein - schiene mir da die passendere Formulierung.

04.02.2021

Die reine Gier. Hoffe der Golfclub bleibt standhaft. Ohne Wegerecht hat die neue Eigentümerin schlichtweg schlechte Karten, da der Golfclub auf die Flächen nicht notwendig angewiesen ist. Statt den Golfclub mit hohen Forderungen zu 'erpressen', kann so schließlich der Golfclub die Pacht nach unten drücken und weniger zahlen als bisher; schließlich braucht er die Flächen nicht unbedingt.
Um es für die neue Eigentümerin auf den Punkt zu bringen: Verzockt.