Hier einloggen und weiterlesen Für diese Funktion müssen Sie eingeloggt sein.

Noch nicht registriert?
Registrieren Sie sich jetzt und Sie erhalten kostenlos Zugriff auf 15 Artikel pro Monat.
Hier registrierenRegistrieren Sie sich jetzt und Sie erhalten kostenlos Zugriff auf 15 Artikel pro Monat.
Hier registrierenDie Bürgerinitiative gegen die Stadtwerkefusion klagt dagegen, dass die erste Frage für unzulässig erklärt wurde. Welche Folgen hätte ein Urteil?
Ein gutes halbes Jahr nach dem Bürgerentscheid, der die Energiefusion zwischen Stadtwerken und Erdgas Schwaben verhinderte, sahen sich gestern Vertreter der Bürgerinitiative „Stadtwerke in Bürgerhand“ und der Stadt Augsburg vor dem Verwaltungsgericht. Die der Bürgerabstimmung vorgeschaltete Unterschriftensammlung (Bürgerbegehren) hat ein juristisches Nachspiel. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens um Sprecher Bruno Marcon klagen gegen die Stadt, weil diese eine erste Fassung des Bürgerbegehrens für unzulässig erachtet hatte.
Ab Januar 2015 waren die Initiatoren des Bürgerbegehrens mit folgender Fragestellung auf Unterschriftenfang gegangen: „Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben und jegliche Fusion mit anderen Unternehmen unterbleibt?“ Der Stadtrat hatte schon zuvor beschlossen, dass auch im Fall einer Energiefusion die Wasser-Sparte der Stadtwerke unangetastet bleiben soll.
Begehren zurückgewiesen
Der Augsburger Stadtrat wies im April das Bürgerbegehren, das 15000 Unterschriften auf sich vereinigt hatte, daher auf Empfehlung der Stadtverwaltung als unzulässig zurück. „Ein unzulässiges Bürgerbegehren führt zu einem unzulässigen Bürgerentscheid“, sagte Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) damals. Mit dem sensiblen Thema Wasser seien Bürger in die Irre geführt worden.
Die Initiatoren reagierten damals prompt und starteten ein zweites, rechtlich unangreifbares Bürgerbegehren mit abgewandelter Fragestellung. Über dieses wurde letztlich beim Bürgerentscheid abgestimmt.
Bei der jetzigen Klage gehe es ums Prinzip, so Bürgerbegehrens-Mitinitiator Marcon am Freitag vor Gericht. „Die Erklärung der Unzulässigkeit war ein Mittel, um den Bürgerwillen nicht zur Abstimmung zu bringen“, kritisierte Marcon die Stadt. Man strebe mit dem Verfahren keinen erneuten Bürgerentscheid an, wolle aber grundsätzlich geklärt haben, ob eine Fragestellung auch vorbeugend gestellt werden könne. „Beim Wasser war es aus unserer Sicht keinesfalls klar, dass es außen vor bleibt“, so Marcon. Den Entwurf einer Fusionsvereinbarung habe man nicht vorliegen gehabt. Dieser und nicht Politikeraussagen seien aus seiner Sicht maßgeblich. Und zwischen der Wassersparte und anderen Sparten gebe es sehr wohl Berührungspunkte, etwa dass Monteure aus dem Energie-/Netzbereich auch für die Wassersparte tätig seien.
Konter der Stadt
Stadt und Stadtwerke konterten. Auch wenn die Wassersparte aus anderen Stadtwerke-Unternehmen Leistungen kaufe, etwa bei Monteuren, sei eine klare rechtliche Trennung vorhanden, so Klaus Schmid, Justiziar der Stadtwerke. Vor allem sei aber immer klar gewesen, dass die Wassersparte nicht betroffen sei, so Joachim Pfeilsticker, oberster Jurist im Referat Oberbürgermeister der Stadt. Er verwies auf mehrere Stadtratsbeschlüsse und die Marketing-Kampagne von Stadtwerken und Erdgas Schwaben.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts machte in einer ersten Einschätzung deutlich, dass sie die Erwähnung der Wassersparte im Begründungstext des Begehrens nicht unkritisch sieht. „Aus der Begründung des Begehrens war jedenfalls nicht ersichtlich, dass das Wasser nicht betroffen ist“, so Vorsitzende Richterin Jutta Schön. Maßgeblich sei, wie sich der Sachverhalt aus Sicht der Bürger dargestellt habe.
Das Gericht wird seine Entscheidung kommende Woche bekannt geben.
Um auf die Kritik der Fahrgäste zu reagieren, veranstalteten die Stadtwerke ein Bürgerforum. Die Informationen kamen nicht bei allen gut an.
Zwei Männer sind am Montag in Augsburg dabei aufgeflogen, wie sie bei ihrer theoretischen Führerscheinprüfung betrügen wollten. Gegen sie wird nun ermittelt.
Webseite und App freischalten!
Zugang zu allen Inhalten, mtl. kündbar, 4 Jahre Abopreis-Garantie.
So attraktiv waren Heimatnachrichten noch nie!
Die Diskussion ist geschlossen.