Diese Regeln gelten ab jetzt in Augsburger Geschäften und im ÖPNV
Ab Montag dürfen in Augsburg die meisten Läden wieder öffnen. Für die Bürger gilt eine Maskenpflicht, auch im ÖPNV. Verstöße werden teuer.
Ab Montag treten einige Änderungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Es gibt Lockerungen für bestimmte Unternehmen, aber auch weitreichende Einschränkungen für die Bürger.
Die wohl gravierendste Neuerung ist eine Maskenpflicht. Diese gilt ab sofort in allen geöffneten Läden und Geschäften sowie im gesamten öffentlichen Personennahverkehr. Auch auf Bahnsteigen und in Wartehäuschen muss man eine geeignete Maske tragen. Ebenfalls muss der Mund-Nasen-Schutz in Zügen, Taxis und von Chauffeuren gelenkten Mietwagen getragen werden, so das bayerische Innenministerium. Die Maskenpflicht gilt für Personen ab dem sechsten Geburtstag. Jüngere Kinder sind ausgenommen. Der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) begrüßt die Schutzmaßnahmen, wie Geschäftsführer Andreas Mayr betont. Allerdings sollten die Fahrgäste auch weiterhin alle anderen Schutzmaßnahmen berücksichtigen. „Auch wenn Sie nun eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Bitte halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Fahrgästen“, appelliert Mayr.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.