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Ermittlungen: Es geht auch um Angehörige der Opfer

Kommentar Von Jan Kandzora
06.07.2018

Verbrechen, die in der Bevölkerung längst vergessen, aber noch nicht aufgeklärt sind, beschäftigen die Polizei immer wieder. Warum das gut ist.

Es ist sinnvoll und notwendig, dass die Polizei alte und ungeklärte Fälle auch nach Jahrzehnten weiter im Blick hat. Auch wenn es Zeit und Ressourcen der Ermittler frisst, die vielleicht auch für aktuellere Straftaten gebraucht werden könnten, auch wenn es um Verbrechen geht, die in der Bevölkerung zum Teil schon weitgehend vergessen sind.

Dennoch ist es unabdingbar, dass die Beamten die Akten der „Cold Cases“ immer wieder in die Hand nehmen. Weil vielleicht noch eine Chance besteht, ein grausames Verbrechen aufzuklären und einen Kriminellen zu bestrafen. Weil man es Opfern von Mordversuchen und Angehörigen von Ermordeten schuldig ist, denen eine Klärung möglicherweise so etwas wie einen Abschluss eines traumatischen Erlebnisses bieten kann oder zumindest hilft, quälende Fragen nach dem Warum zu beantworten. Weil Mörder vielleicht zumindest etwas schlechter schlafen, wenn sie wissen, dass man ihnen auch halbe Ewigkeiten nach der Tat auf die Schliche kommen kann.

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Die Diskussion ist geschlossen.

07.07.2018

Mord verjährt nicht. Aber das war nicht immer so. Vielmehr wurde dies erst im Laufe der Verjährungsdebatte bezüglich der Naziverbrechen politisch so entschieden und ins Strafgesetzbuch übernommen.

Es gab und gibt gute Gründe für Verjährungsvorschriften und auch wenn man es begrüßen muss, dass ein Täter noch nach sehr langer Zeit gefasst und zur Verantwortung gezogen werden kann, muss man schon auch sehen, dass es einem Verdächtigen nach Jahrzehnten nahezu unmöglich gemacht wird, ggf. seine Unschuld zu beweisen – z.B. durch ein Alibi. Die DNA ist ein höchst wirksames polizeiliches Mittel zur Überführung eines Täters bzw. ein Hinweis auf eine mögliche Täterschaft. Was aber wenn ein Angeklagter beteuert, es nicht gewesen zu sein? Ja, es wird auf einen Indizienprozess hinauslaufen, in dem der Angeklagte von vornherein schlechte Karten hat.

Dass es für Angehörige nicht unbedingt befriedigend ist, jemand hinter Schloss und Riegel zu sehen, wenn es denn zweifelhaft ist, dass es sich um den richtigen Täter handelt, zeigt der Fall Ursula Herrmann.

Wie überhaupt die Frage ist, ob es Angehörige nicht nach Jahrzehnten, in denen sie vllt. endlich zur Ruhe gekommen sind, wieder neu aufwühlt, wenn es plötzlich heißt, es gibt einen möglichen Täter, es kommt zur Verhandlung und sollte dieser dann noch nach dem rechtstaatlichen Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten freigesprochen werden…