Erpressung im Gefängnis entpuppt sich als Nullnummer
Ein Vorfall im Gefängnis bringt einen 29-Jährigen vor Gericht. Dort stellt sich die Sache gänzlich anders dar.
„Versuchte räuberische Erpressung“ hatte es zunächst in der Anklage geheißen, dann erwies sich ein angeblicher Vorfall im Gefängnis von Kaisheim geradezu als Nullnummer. Das Verfahren gegen einen 29-jährigen Häftling und Angeklagten wurde von einem Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts eingestellt.
Mann aus Augsburg brachte Ermittlungen in Gang
Und das kam so: Ein 43-jähriger ehemaliger Häftling, ein Mann aus Augsburg, hatte vor einem Jahr Ermittlungen gegen den 29-jährigen Mitgefangenen in Gang gebracht. Indem er nämlich gegenüber der Anstaltsleitung behauptete, er sei bedroht und erpresst worden. Weil er über einen Vorfall aus dem Jahr 2011 bei der Anstaltsleitung „gepetzt“ habe, habe er jetzt monatlich 500 Euro „Schutzgeld“ bezahlen sollen, hieß es in der Anklageschrift.
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