Geiselnahme: Geschäftsmann ist nach Urteil erleichtert
Ein Geschäftsmann aus München hatte einen Mann in der Region massiv bedroht. Nun ist er nach einem Dreivierteljahr in Untersuchungshaft wieder in Freiheit.
Es ist nicht so ganz klar, was den 58-jährigen Geschäftsmann aus München in einer Oktobernacht vorigen Jahres genau geritten hat. Was ihn dazu trieb, mit einem Taxi von München in den südlichen Kreis Aichach-Friedberg zu fahren, dort mit einem Baseballschläger in der Hand in eine Wohnung zu laufen und einen Mann damit von hinten zu fixieren, den er nie zuvor gesehen hatte.
Nichts, was über das Leben des 58-Jährigen bekannt wurde, deutet auf eine solche Tat hin. Der Mann, der die vergangenen Wochen vor der 3. Strafkammer des Landgerichtes auf der Anklagebank saß, führte bislang eine bürgerliche Existenz, er hatte keine Vorstrafen. Das hat sich mit dem Urteil am Donnerstagnachmittag geändert: Die Kammer unter Vorsitz von Richter Roland Christiani verurteilte den Geschäftsmann wegen Geiselnahme zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Da der Haftbefehl gegen den 58-Jährigen aufgehoben wurde, konnte er den Gerichtssaal in Freiheit verlassen. Seit Dezember 2017 hatte er in Untersuchungshaft gesessen. Der Geschäftsmann wirkte bei der Verkündung entsprechend erleichtert.
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