Gärtner muss für Hanfplantage in den Bäumen ins Gefängnis
Ein 35-Jähriger aus Augsburg hat gestanden, die bundesweit bekannt gewordene Plantage im Haunstetter Wald angelegt zu haben. Vor Gericht bekommt er auch Lob.
Als „Deutschlands höchste Hanfplantage“ erlangten die Töpfe, die bis Juli 2017 in Baumwipfeln im Haunstetter Wald hingen, einige Berühmtheit. Ein Spaziergänger hatte zunächst einige Kübel mit Marihuana-Pflanzen auf dem Boden gefunden und die Polizei gerufen. Die machte in 20 bis 25 Meter Höhe ein erstaunliche Entdeckung: Es waren weitere Töpfe in den Ästen angebracht, gut versteckt und von unten kaum zu sehen. Teils waren die Marihuana-Pflanzen über einen Meter hoch.
Nun ist ein 35-jähriger Mann aus Augsburg vor dem Amtsgericht für den Anbau verurteilt worden. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ralf Hirmer verurteilte den Mann wegen „unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, zudem ordnete das Gericht an, dass der Verurteilte eine Drogentherapie beginnen muss. Dies hatte ein Sachverständiger zuvor als lohnenswerte Maßnahme angeregt. Das heißt: Der Augsburger, der seit März in Untersuchungshaft sitzt, muss möglicherweise nur einige weitere Monate im Gefängnis bleiben, ehe er eine Drogentherapie in einer geschlossenen Anstalt beginnt.
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Ja ich kenne die §§ 29ff BtmG. Trotzdem muss ich fragen: Weswegen ist er verurteilt worden? Wegen Handels oder nur wegen des Anbaus? Wenn hat er durch den Anbau geschädigt?
Und weswegen braucht er eine Drogentherapie in einer geschlossenen Anstalt? Ist seine Cannabis-Abhängigkeit so schwerwiegend für ihn (oder eher für das Gericht?), dass er in eine "Geschlossene" muss oder ist das Gerichtsauflage, um damit etwas weniger Haft zu "erkaufen"?
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