In Augsburg gibt es wieder Wirbel um ein Hitler-Porträt
Plus Ein Maler sagt, es sei Kunst. Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein verbotenes Nazi-Symbol. Nun steht der Maler in Augsburg vor Gericht - mal wieder.
Was ist Kunst? Die Antwort auf diese Frage ist nicht einfach. Denn über Kunst kann man sich trefflich streiten. Man könnte antworten: Kunst ist, was der Künstler macht! Die Justiz ist ab und zu freilich anderer Meinung und zieht die Grenze zwischen Kunstfreiheit und Straftat restriktiv. Schon mehrmals hat ein 54-Jähriger, der seinen Beruf mit Kunstmaler zu Protokoll gibt, das Amtsgericht beschäftigt.
Das Corpus Delicti ist stets ein leicht verfremdetes Hitler-Porträt, das der Mann in der Öffentlichkeit präsentiert. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Straftatbestand der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ als erfüllt an. Jetzt sollte sich der Kunstmaler, der allerdings auch seit Jahren mit seinen Nachbarn einer Eigentumsanlage auf Kriegsfuß steht, erneut vor Gericht verantworten. Doch er ließ Richterin Susanne Scheiwiller, Staatsanwältin Julia Egermann, seinen Verteidiger Frank Thaler und acht Zeugen im Regen stehen. Er kam nicht.
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